Jetzt habe ich mir den Absatz in der Wikipedia noch drei Mal durchgelesen, um zu verstehen, was die wohl meinen. Mein Missverständnis war: Ich hatte verstanden, dass es ein Gateway von E-Mail auf De-Mail gibt und man damit dem Gericht auch als Normalsterblicher schreiben kann. Aber nein, so ist es gar nicht. Es gibt nur ein Gateway von De-Mail zu EGVP. Damit kann ich natürlich nüschd anfangen.