Sächsische landesfeuerwehrschule gewährt nur Einsicht vor Ort

Ich habe nach Teilnehmerunterlagen an der LFS gefragt Lehrgangsunterlagen für Teilnehmer Einsatzkraft Hochwasser/Führungskraft Hochwasser - FragDenStaat
In der Antwort steht,dass ich diese Unterlagen nur vor Ort eimsehen kann. Ich brauche gute Argumente für den Widerspruch. Ich für mich es es aus Mobilitäts‐ und Zeitgründen nicht möglich dort hin zu fahren. Normalerweise müssten die unterlagen als PDf oder gedruckt vorliegen. Der Versand währe für die Stelle innerhalb von 10 Minuten erledigt. Ich weiß nicht, wo der erhebliche Aufwand entsteht. Schließlich könnten sie mir auch eine Kopie anfertigen. Könnte das als Argumentation ausreichen?
Würde mich über Rückmeldung freuen.

Moin. Die Begründung der LFS ist mir unschlüssig.

Würde hier die Vermittlung einschalten + die Behörde um einen rechtsmittelfähigen Bescheid für diese gewagte These bitten.

Eine Übersendung der Unterlagen erfolgt nicht. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SächsTranspG lehnen wir eine solche aus Gründen des damit verbundenen Aufwands ab. Ein in Ihrer Person liegendes Interesse, was hier ggf. zu einer anderen Entscheidung führen würde, haben Sie nicht vorgetragen.

Im Paragraphen steht folgendes:

§ 11

Zugang zu Informationen

(1) 1der Antragsteller kann wählen, ob die begehrten Informationen durch Auskunft oder durch Einsicht zugänglich gemacht werden. 2Auf Antrag erteilt die transparenzpflichtige Stelle die Auskunft, indem sie Abschriften oder lesbare Ausdrucke der Informationen übersendet. 3Die transparenzpflichtige Stelle kann die gewählte Art der Informationsgewährung ablehnen und stattdessen die Information auf andere Art gewähren, wenn

  1. dies wesentlich weniger aufwendig ist und ein in der Person des Antragstellers liegendes Interesse an der gewählten Art der Informationsgewährung nicht überwiegt oder
  2. Gründe der Sicherheit entgegenstehen.

Ich bin kein Jurist und habe einfach den Paragraphen gegoogelt, den sie im Schreiben genannt haben. Ich weiß also nicht, ob das was sie da sagen richtig ist oder nicht. Ich weiß auch nicht, was du jetzt machen solltest. Aber ich denke Mal, Behörden hoffen auch darauf, dass Bürger nicht wissen, welche Rechte sie haben. ^^

Moin,

ich halte die Aussage der Behörde auch für Quatsch. Dem SächsTranspG lässt sich nicht entnehmen, dass du ein Interesse an einer bestimmten Form der Auskunftserteilung darlegen musst, die Wahl der Auskunftserteilung ist dem Wortlaut nach voraussetzungslos. Stattdessen würde ich die Darlegungslast bei der Behörde sehen, wenn sie von deinem Wunsch abweichen möchte.

Du (bzw. das war automatisch dabei) hattest in deiner Anfrage vom 1.1.2023 (ich liebs!) um Antwort per E-Mail gebeten, dann sollen sie mal den erhöhten Aufwand darlegen, das kannst du ihnen ja auch genauso schreiben.

Parallel die Vermittlung einzuschalten kann aber trotzdem nicht schaden, dann können die Behörden in Sachsen das gleich von Anfang an richtig lernen :slight_smile:

Man sieht halt einfach wunderbar, dass selbst irgendwie “logisch” klingende Regelungen in Transparenzgesetzen am Ende doch genutzt werden, um Antragstellende zu schikanieren.

Klar ist es logisch, dass man bei “wesentlich geringerem Aufwand” vielleicht anders agieren sollte als Behörde. Vermutlich wurde hier an ganz andere Dinge gedacht als diese Situation. Aber am Ende wird sich an jedem Strohhalm geklammert, der irgendwie helfen kann, den Antragstellenden abzuwimmeln.

Gute IFGs haben solche Regelungen einfach nicht. “Der Antragstellende kann die Art des Zugangs wählen”. Fertig. Basta.

Die Ministerialbürokratie erfindet immer so einen Scheiß. Diese Regelung hier kenne ich auch aus keinem anderen IFG. Was soll sowas? Wieso war das in Sachsen notwendig?

“Der Antragstellende kann die Art des Zugangs wählen”

Also, mir würde es schon reichen, wenn sie nur verpflichtet sind alles per Mail zu schicken (und ggf größere Dateien hochladen müssten). Wenn nichts anderes vereinbart wurde dann auch alles am besten als PDF.

Unterlagen wurden jetzt doch al PDF herausgegeben. Vielen Dank für die Hilfe.

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