Sachsen erkennt nichts an

Guten Tag, mir wurde angedroht dass wenn ich meine IFG Anfrage (Anfrage #317412) nicht zurücknehme, diese kostenpflichtig abzuweisen.

Wie ist Ihre Meinung dazu ? Auch die Frage nach der Anwendbarkeit der Charta der Grundrechte der EU, der EMRK und des ICCPR würde mich interessieren.

Danke.

MfG

Moin, moin.

Die “Drohung” ist aber leider richtig so. Für die Stadt Dresden ist kein SächsTranspG anwendbar, somit würden ggf. eigene Kosten nach der jeweiligen Gebührensatzung in Rechnung gestellt werden.