Wenn man eine Anfrage zur ARD über die Verwendung von Mitteln aus den Rundfunkbeiträgen zur Fußball WM in Katar senden willl: An welche Behörde muss ich diese Anfrage denn stellen?
Mit ARD oder Rundfunkbeitragsservice hab ich nichts gefunden.
Ich kann nur für den NDR sprechen, und hier gestaltet sich der Informationszugang nach dem HmbTG als sehr schwierig, zumindest bezüglich allem, was mit der Verwendung der Rundfunkgebühren zu tun hat.
Allerdings hat der NDR ein “eigenes” IFG, dieses findet sich aktuell in §47 NDR-Staatsvertrag. Über die Einhaltung des Informationszugangsrechts wacht ein:e Rundfunkdatenschutzbeauftragte:r.
Aber auch hier sind nur Verwaltungsdokumente herauszugeben, alles, was journalistisch-redaktionellen Zwecken vorhält, unterliegt nach deren eigenem Regelwerk nicht dem Auskunftsanspruch. Und bei Dokumenten, die unter die Herausgabepflicht fallen, entgegnet der NDR fast schon routiniert, dass sie dieses oder jenes als vertraulich betrachten und eine Herausgabe daher ausscheidet.