Rat für zwei Anfragen

Ich hätte zwei Anfragen, bei denen ich Rat, bzw. Hilfe für die Formulierung benötigen könnte.

  1. Es gibt da so einen sehr klagefreudigen OB in Tübingen, bei dem ich das Gefühl habe, daß er die Privilegien des Amtes dazu missbraucht, missliebige Kritiker durch Klagen mundtot zu machen. Ich würde deshalb ganz gerne wissen wieviele Anzeigen wegen angeblicher Straftaten/Ordnungswidrigkeiten er in seiner Amtszeit so gestellt hat, bzw. auf sein Betreiben gestellt wurden.

Ich würde das so formulieren:

Eine Auflistung der Anzeigen von abgeblichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die in der Amtszeit des Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, mit dem Beginn 12.01.2015 von OB Palmer, bzw. auf Betreiben des OB Palmer von seinen Mitarbeiter:innen gestellt wurden inklusive des Datums der Anzeige, einer Beschreibung des Vorfalls, der angezeigt wurde und einer Angabe der behördlichen Stelle, an der die Anzeige übermittelt wurde.

  1. Ich würde gerne wissen, ob es zu einer bestimmten Strafsache, die von einer Staatsanwaltschaft zu Anklage bebracht wurde, eine Weisung gab oder diese Anklage allein auf das Bestreben dieser Staatsanwaltschaft zurückgeht. Ich bin mir nicht sicher, ob man das überhaupt anfragen kann.

Das sind beides Anfragen, die eher mit dem Presserecht zu beantworten wären. Staatsanwaltschaften geben sonst keine Auskunft.

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Moin!
Das Problem bei Strafsachen ist immer, dass die Behörden bei laufenden Verfahren erstmal überhaupt keine Auskunft geben (müssen). Daher wird ein Großteil deiner Anfrage wohl direkt unbeantwortet bleiben.

Zwar würde die Frage wie viele Anzeigen es gab ggf. unter das IFG fallen, hier wäre aber fraglich ob der ehemalige OB diese als Privatperson oder als OB gestellt hat - ich gehe nämlich stark von Ersterem aus.

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten.

Ich weiss zumindest von einem Fall, in dem der gute OB einen Mitarbeiter:in angewiesen hat, sein dienstliches Mailpostfach durchzugehen und alles anzuzeigen, was über einen Zeitraum von drei Tagen eingegangen und anzeigbar ist und dafür eine Blankovollmacht erteilt hat.

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Wenn du diesen Fall kennst, ist das dienstlich sicher und danach kannst du direkt fragen. Eventuell auch spezifisch zu dem Fall.
Das sollte ganz gut klappen.

Btw da ja zwei Monate vergangen sind wie ist denn der Stand. Hast du die Anfrage(n) gestellt, @Ezekeel?

Und btw beim nächsten Fotenthread würde ein aussagekräftiger Titel der Suche usw. zuträglich sein.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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