Bei einer Pflegebegutachtung muss die Gutachterin psychotraumatologisch qualifiziert sein. Der MD behauptet die Gutachterin habe diese Qualifikation, hat aber bisher noch keinen Nachweis geschickt.
Kann ich über FragDenStaat nach einem Nachweis der Qualifizierung anfragen?
Hi
[alles meine persönliche Meinung]
Die Qualifizierung einer einzelnen Person wirst du wegen Persönlichkeitsrechten sicherlich nicht erfahren.
Du kannst Dokumente anfordern, die die Qualifikation der “Gutachter” allgemein zeigen und insbesondere dem Themenkomplex “psychotraumatologisch”.
Zumindest der MD Nordrhein ist aber nicht wirklich gesprächswillig. Meine Anfragen liegen mittlerweile beim Landesdatenschutzbeauftragten.
BTW:
Auf welcher rechtlichen Basis gehst du davon aus, dass die Gutachter psychotraumatologisch qualifiziert sein müssen? Wenn man sich die allgemeinen “Qualifikationen” der MD-“Gutachter” anschaut, gehe ich nicht davon aus, dass sie so spezialisiert sind.
Fachstandard Psychotraumatologie:
Das ergibt sich aus dem Medizinrecht, dass immer der med. Fachstandard angewendet werden muss. Darauf weißt auch die PTBS Leitlinie (S3 Status!) hin. Und auch die “Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches”.
Ich habe entsprechend Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht: MD, Ombudsmann, Ministerium.
Laut der Richtlinie für die Pflegebegutachtung hat man das Recht über die Qualifikation des Gutachters informiert zu werden.
Ich habe mit einem Mitarbeiter von Frau Moll telefoniert. Meine Unterlagen werden dort anonymisiert als Praxisbeispiel genutzt.
Beim Aktionsplan Inklusives Gesundheitswesen vom Bundesgesundheitsministerium hatte ich es auch eingereicht, wurde aber komplett im Entwurf für Maßnahmen ignoriert.