Hey,
ich hab heute Post vom BMVI bekommen. Meine Mitbewohner meinen ja ich korrespondiere mit den falschen Leuten
Ich verstehe nicht so ganz warum das Gutachten vollständig nicht zugänglich sein soll. Könnt ihr Nachvollziehen, dass das Geheimhaltungsinteresse höher wiegen soll als das öffentliche Interesse:
Dies wäre für die Interessen des Bundes schädlich, weil hierdurch dem Bund die Vorbereitung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln im anhängigen Schiedsgerichtsverfahren über den Betreibervertrag bzw. im bevorstehenden Schiedsgerichtsverfahren über den Vertrag Automatische Kontrolle besonders erschwert und damit die jeweiligen Erfolgsaussichten des Bundes stark beeinträchtigt würden.
Dabei ist auch mit Blick auf den Versagungsgrund nach $ 3 Nummer 4 Variante 2 IFG unerheblich, dass Einzelheiten aus dieser Information bereits in der Presse veröffentlicht worden sind. Zum einen ist die Presseberichterstattung über Einschätzungen des Bundes lediglich eine Wiedergabe Dritter und hat als solche in einem (Schieds)Gerichtsverfahren einen geringeren Beweiswert als die Information selbst. Zum anderen gibt die betreffende Berichterstattung nur einen Teil der Information wieder. Weitere wesentliche Erwägungen des Bundes, die in der angefragten Information enthalten sind, werden nicht veröffentlicht und sind den Betreiberparteien daher weiterhin nicht zugänglich.
Vor diesem Hintergrund stünde eine uneingeschränkte öffentliche Einsichtnahme in die angefragte Information nach wie vor ersichtlich einem fairen Schiedsgerichtsverfahren entgegen, weshalb das Vertraulichkeitsinteresse des Bundes das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.
Darüber hinaus finde is es auch extrem komisch, dass ein Informationszugang erst bestehen soll wenn “Sicherheit darüber besteht, dass kein solches Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt wird”.
Fällt jemandem sonst gerade noch etwas auf?