Prüfungsintervalle

Frage an den Schwarmverstand des Forums:
In welchen Intervallen sollen/müssen die Prüfer einen Lebensmittelbetrieb überprüfen? Wo ist das geregelt?

Ich habe hier sieben Verstöße in Feb. 2019 und dann neun Verstöße in Mai 2020. Ja, wir hatten Lockdown, aber der ist ja nun auch schon wieder einige Zeit vorbei und die Außengastronomie durfte letzten Sommer ohnehin öffnen. Aber geprüft wurde mein Kandidat seit 05/20 seltsamerweise nicht mehr.

Moin,

Grundlage für die Kontrollen sind die Verordnungen (EU) 2017/625, (EG) 852/2004, (EG) Nr. 882/2004, (EG) Nr. 178/2002 und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll das Kontrollintervall sich nach einer von den Überwachungsbehörden zu erstellenden Risikoanalyse richten. Als Handreichung zur Annäherung an eine weitgehend einheitliches Vorgehen wurde letztes Jahr die “Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts” (AVV RÜb) geschaffen. Es bleibt bei der Kontrolle unter Berücksichtigung des Risikos und vergangener Erkenntnisse.

Allerdings scheitert es in den meisten Bundesländern an einer effektiven Umsetzung aufgrund von fehlendem Personal. Gerade hier in Schlesweig-Holstein gab es kürzlich eine schallende Ohrfeige aufgrund eines entsprechenden Gutachtens, nach welchem die Behörden die Kontrollen unter den gegebenen Voraussetzungen gar nicht schaffen können.

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