Ja, wie man sieht ist die Anfrage ja fast schon zwei ein Jahre alt…
Da das Privatunternehmen sind, die für ein Privatunternehmen etwas zertifizieren, fallen sie halt sicher nicht unter das IFG o.ä.
Die einzige Idee wäre, wenn ein öffentliches Gebäude/Institution zertifiziert wurde, dann wäre die Beauftragung evt. nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG eine Auslagerung einer behördlichen Dienstleistung, aber auch hier wäre es eine Diskussionsfrage, ob das die Behörde auch so sieht wie man an meinem SAP-Beispiel sieht. In jedem Fall müsste man das ganze dann $ 7 Abs. 1 S. 2 IFG an die Behörde richten, die zertifiziert wurde/dies in Auftrag gegeben hat.
BTW, habe die Anstaltsfolge auch gestern gesehen, super Folge! Hier der Direktlink zu dem Teil rund um die Social Audit Industrie.