weiß jemand, wie der Prozess für die “Erstellung” einer Verordnung ist?
Mit geht es um folgende Verordnung:
Der Hintergrund ist, dass ich einige Punkte der Verordnung rechtlich zweifelhaft finde. Mich würde interessieren, ob es zu dieser Verordnung eine rechtliche Prüfung oder ähnliches gab.
Da ich jetzt nicht einfach im trüben Stochern möchte, würde mich der normale Prozess für Verordnungen interessieren, damit ich zielgerichteter fragen kann.
Die GGO-NRW ist nicht sonderlich ergiebig. Deshalb gehe ich von folgendem (mir logisch erscheinendem) Schema aus:
Idee etwas zu ändern durch ein Regierungsmitglied
Weiterleitung an ein oder mehrere Referate oder Abteilung(en) mit dem Auftrag etwas zu formulieren
Prüfung durch die in 1. genannte Person
Ressortabstimmung (Weiterleitung an andere Ministerien, die betroffen sind)
Einarbeitung der Ergebnisse der Ressortabstimmung
siehe Punkt 3
Weiterleitung an die ganze Regierung, Diskussion etc
Bekanntmachung
Eine rechtliche Prüfung sollte schon am Anfang gemacht werden. Spätestens die Ressorts Innen und Justiz können ein Veto einlegen, wenn sie meinen, eine Verordnung verstößt gegen geltendes Recht (§ 20 GOLR-NRW).