Protokoll von Verkehrsschau von jeder Straße / Weg

Moin,
die Verwaltungsvorschrift zur StVO legt in § 45, Randnummer 57 fest, dass mindestens alle zwei Jahre eine Verkehrsschau für jede Straße / Weg passieren soll.

… Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen. …

Fragt gerne mal bei einer Straßenverkehrsbehörde für eine Straße in eurer nähe nach. Geht ja um Unfallvermeidung, da machen viele Behörden ja mehr als sie müssten, z.B. Warnwesten an Kinder verteilen etc.

Ich finde es auch sehr spannend wen die Behörde als

… ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer

dazu eine Einladung schickt.

In Hamburg macht man das z.B. überhaupt nicht:

Gruß
Sven

Moin aus dem Norden (in den Norden? :grin: )

Das ist nur teilweise korrekt, denn die Verkehrsschauen sind nicht für jede Straße und jeden Weg vorgeschrieben, sondern nur:

auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen.

Damit scheiden die meisten Straßen sogar eher aus, vor allem in ruhigen Wohngegenden. Außerdem erstreckt sich diese Prüfung v.a. auf die Überprüfung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (vgl. Rn. 56, auf den sich die Rn. 57 bezieht).

Aber trotzdem interessante Idee, ich werde mal einige große Straßen anfragen, an denen es hin und wieder knallt. Danke dafür :slight_smile:

Moin @BARCA ich bin mir ziemlich sicher, dass jede Straße und jeder Weg auf dem ein Verkehrschild steht geprüft werden muss. Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung sogar jedes Jahr und ggf. bei Nacht.

Siehe:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

das Merkblatt für die Druchführung von Verkehrsschauen könnte auch noch interessant sein. Hier eine ältere Version:

Da heißt es:

Die Verkehrsschau ist auf allen tatsächlichen öffentlichen Straßen durchzuführen. … alle Fäch
en, die bewusst oder geduldet dem öffentliche Verkehr zur Verfügung stehen.

Und es geht laut dem Merkblatt nicht nur um Verkehrszeichen, auch Fahrbahnmarkierungen und Sichtbedingungen der Verkehrsteilnehmer, Ampeln, gefährliche Stellen, Hindernisse, Stolpergefahren.

Aber anscheint müssen übrige Wege nur alle 4 Jahre geprüft werden.

Gruß
Sven