Problemfall "Stadt Offenbach am Main"

Die Stadt Offenbach meint offenbar über dem Gesetz zu stehen und hat ja hier im Forum auch schonmal für ein Thema gesorgt.
Nun habe ich auf meine Anfrage eine weitere Antwort bekommen und frage mich wie man da weiter vorgehen sollte.
Ich hatte überlegt eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Das müsst ich dann noch formulieren.
Das Schreiben an die Stadt Offenbach würde dann so aussehen:
Anmerkung 2020-12-06 002620

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Mir hat die Stadt Offenbach ebenfalls einen fast wortgleichen Brief geschickt.
Ich habe der Behörde geschrieben und eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Darmstadt erhoben.

Die Fachaufsichtsbeschwerde hatte Erfolg. Die Fachaufsichtsbehörde leitete mir eine E-Mail der Stadt Offenbach weiter, die ich um persönliche Daten bereinigt hier wiedergebe:

Sehr geehrtes Regierungspräsidium Darmstadt,

aufgrund Ihrer Weisung im Rahmen der Fachaufsichtsbeschwerde werden wir die vom Beschwerdeführer begehrten zwei letzten Kontrollberichte vom Penny-Markt, Berliner Str. 256, Offenbach, zu Kenntnis geben und diesem auf dem Postwege überlassen. Wir hoffen, hiermit der Beschwerde abzuhelfen.

Freundliche Grüße
Stadt Offenbach

Schön dass dort so zügig und korrekt gearbeitet wird :+1:

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Sehr schön. Leider müssen sie jetzt trotzdem zwei weitere Anfragen bearbeiten :smiley:

Die spannende Frage ist ja, ob die Stadt Offenbach generell ihr Verhalten ändert oder ob sie das als Ausnahme sehen werden.
Mal sehen…

Da bin ich auch gespannt!

Sehe ich das richtig, dass sie dir jetzt einfach ein Blanko-Formular eines solchen Kontrollberichtes geschickt haben, wo nichts vermerkt ist außer dem betroffenen Betrieb?

Den Eindruck habe ich auch. Hier habe ich meine Auskunft veröffentlicht.
Im Bericht vom 11.07.2019 steht

Es wurden keine offensichtlichen Mängel festgestellt.

Auch wenn sonst nichts ausgefüllt wurde, gehe ich hier also mal davon aus, dass das das Ergebnis dieser Kontrolle ist.

Bei der anderen Kontrolle (07.08.2018) ist tatsächlich gar nichts außer den Namen von Betrieb und Kontrolleur eingetragen. Ist das die Art der Behörde festzuhalten, dass es keinen Verstoß gab? Ich finde das schwer dahingehend auslegbar, weil dann eigentlich das entsprechende Kästchen angekreuzt sein müsste.

Ich bin mal gespannt, was bei meiner Anfrage herauskommt.
Wenn die Behörde in drei von drei Fällen Berichte versendet, in denen nicht angekreuzt wurde und angeblich keine Mängel festgestellt wurden könnte man den Eindruck gewinnen, dass da was nicht stimmt.

Was mich an deinem Bericht gewundert hat ist halt, dass das Feld für „keine offensichtlichen Mängel“ nicht angekreuzt ist - das Feld für die Auflistung der Mängel aber ebenfalls leer ist.

Wäre das ein Einzelfall wäre ich mir sicher, dass da versehentlich das Blankoformular geschickt wurde. Deshalb habe ich die Behörde auf diesen Fehler hingewiesen.
Weil das nicht nur bei mir passiert ist, wird es aber vermutlich kein Versehen sein.


Edit: Wie mir nun mitgeteilt wurde, ist das deren Art, festzuhalten, dass es keine Beanstandungen gab.

Ich bin mal wieder erstaunt, wie schnell die Behörde arbeitet! Auch wenn sie vor der Fachaufsichtsbeschwerde schlecht gearbeitet hat, so war sie doch sehr zügig unterwegs. Da könnten sich einige andere mal eine Scheibe abschneiden.

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Ich bin jetzt irgendwie irritiert. Ich habe einfach ein fünfzeiliges Schreiben sowie vier Berichte (zwei Anfragen) erhalten. In einem der vier Berichte sind Mängel gelistet. Auch enthalten: Eine Warnung, dass die Betriebe mich dann ggf. in Haftung nehmen können, wenn ich die veröffentliche.

Es gab kein Drittbeteiligungsverfahren soweit mir das bekannt wäre - auch wäre dies in vier Tagen praktikabel nicht durchzuführen mit den ganzen Einschreiben. Ich kann natürlich jetzt einfach sagen, „hat die Behörde so veröffentlicht“, aber muss das nicht irgendwie durchgeführt werden, allein schon damit der Betrieb bescheid weiß?

An deiner Stelle würde ich keine Gedanken daran verschwenden, ob die Behörde das Drittbeteiligungsverfahren korrekt durchgeführt hat. Das kann dem Antragsteller nämlich egal sein. Falls hier Fehler gemacht wurden, ist das das Problem der Behörde.
Du hast die Information von der Behörde erhalten und hast damit ein Weiterverwendungsrecht nach § 2a IWG.

Einige Behörden schreiben sowas; damit sollen wohl Bürger davon abgehalten werden, Transparenz herzustellen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Antragsteller verklagt worden wäre - und hier im Forum hätte man das sicher mitbekommen.
Natürlich haftest du grundsätzlich für das was du machst, aber wenn eine Topf Secret Auskunft unverändert veröffentlicht wird, ist schwer vorstellbar, dass das Lebensmittelunternehmen irgendeine Art von Anspruch gegen den Antragsteller haben sollte. Ich meine sogar mal irgendwo gelesen zu haben, dass FdS einem helfen würde, sollte man wegen der Veröffentlichung doch mal verklagt werden.
Anders sähe es aus, wenn man Anmerkungen macht, die nicht mehr von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt wären. Aber so unzivilisiert wirst du dich wohl kaum verhalten :wink: