Proaktive Veröffentlichung von Dokumenten - BfDI geht mit gutem Beispiel voran

Guten Morgen zusammen,

ich bin auf zwei interessante Dinge gestoßen:

  1. Die Bafin wurde in einem Gerichtsverfahren verpflichtet, sämtliche Akten zu einer ehemaligen Investmentgesellschaft im Internet zu veröffentlichen. Die BaFin kann es sich dennoch nicht verkneifen, folgenden Hinweis anzufügen:

Ein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung in dieser Form besteht nicht (Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 11 R. 2.)

Die umfangreichen Unterlagen findet man Hier:

  1. Der BfDI veröffentlicht ab sofort sämtliche Auskünfte nach dem IFG proaktiv auf seiner Webseite. Er folgt damit dem Beispiel Access for One - Access for all

https://www.bfdi.bund.de/DE/DerBfDI/Dokumente/AccessForOne_AccessForAll/accessforone_accessforall_node.html

Auch veröffentlicht der BfDI sämtliche Kontrollberichte an Behörden aber auch private Unternehmen.

Der BfDI geht mit gutem Beispiel voran !

Kennt Ihr noch weitere Bespiele für freiwillige Veröffentlichung von Dokumenten. ?

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Zählen auch alte Fälle? Dann würde ich die Veröffentlichung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nennen.

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Ja die zählen auch :slight_smile: