Guten Morgen zusammen,
ich bin auf zwei interessante Dinge gestoßen:
- Die Bafin wurde in einem Gerichtsverfahren verpflichtet, sämtliche Akten zu einer ehemaligen Investmentgesellschaft im Internet zu veröffentlichen. Die BaFin kann es sich dennoch nicht verkneifen, folgenden Hinweis anzufügen:
Ein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung in dieser Form besteht nicht (Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 11 R. 2.)
Die umfangreichen Unterlagen findet man Hier:
- Der BfDI veröffentlicht ab sofort sämtliche Auskünfte nach dem IFG proaktiv auf seiner Webseite. Er folgt damit dem Beispiel Access for One - Access for all
Auch veröffentlicht der BfDI sämtliche Kontrollberichte an Behörden aber auch private Unternehmen.
Der BfDI geht mit gutem Beispiel voran !
Kennt Ihr noch weitere Bespiele für freiwillige Veröffentlichung von Dokumenten. ?