"Privater" Social Media Account

Ich weiß, dass das kein neues Problem ist, aber vielleicht könnt ihr mir hier ja trotzdem weiterhelfen:
Auf X, vormals Twitter, bin ich wie hunderte, wenn nicht tausende, vom bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger blockiert. Da es dafür keinen sachlichen Grund gibt, habe ich einige Fragen an das StMWi gestellt. Etwa wie das mit der Informationsfreiheit vereinbar ist, welche Kriterien dafür angelegt werden, etc. Mit Bezug auf das BayDSG (weil es in Bayern ja kein IFG gibt) habe ich die Herausgabe entsprechender Dokumente dazu angefordert.
Wie erwartet wurde ich mit dem Hinweis abgewiesen, dass es sich um einen privaten Account handele. Allerdings teilt Aiwanger von dem Account nicht nur allgemein- und parteipolitisches, sondern informiert und dokumentiert zT direkt von Veranstaltungen oder Reisen des StMWi. Meiner Meinung nach ist es absurd zu behaupten, dass es sich bei einer Veröffentlichung eines Ministers zu seinem sachlichen Zuständigkeitsbereich von einer Veranstaltung des Ministeriums um die Äußerung einer Privatperson handelt. Auf meine Frage, ob die “Privatperson” Aiwanger dann nicht dienstliche Ressourcen etwa durch die Veranstaltung, etc. privat nutzt, wurde leider nicht beantwortet.
Hat hier jemand einen Tipp? Und gibt es dazu bereits Rechtsprechung?
Vielen Dank und viele Grüße