Yorck
18. September 2023 um 15:28
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ich grübele gerade über das IFG für Mecklenburg-Vorpommern. Wie interpretiere ich §3.3?
Ministerium beauftrag X,Z,Y mit der Durchführung gewisser Aufgaben.
a) Kann ich das Ministerium dazu verhaften, mir die gewünschten Daten von X,Z,Y zu besorgen?
b) Falls a) nicht geht, sind dann X,Z,Y einer Behörde gleichgestellt und unterliegen somit dem IFG?
vg
Yorck
Kris
18. September 2023 um 20:28
2
Moin,
vom Informationsfreiheisbeauftragten von MV (Zeitraum 2010-2016) gibt es das IFG MV mit Begründung ab S. 37 . Vielleicht helfen dir die Erklärungen bzgl. deiner Frage weiter.
Yorck
19. September 2023 um 07:04
3
genau so etwas. vielen dank. im bremer ifg ist das explizit geregelt. warum nicht überall so!