Prioritäten im Transparenzranking

Ich gucke gelegentlich ins Transparenzranking, um zu sehen, wie Details anderswo gehandhabt werden. Natürlich kann ein Ranking mit irgendwelchen Punkten niemals universell aussagekräftig sein.
Ich finde zum Beispiel, dass das Informationszugangsgesetz in Sachsen-Anhalt ziemlich gut ist, aber im Ranking sehr weit unten steht. Hingegen brüstet sich Thüringen mit einem Transparenzgesetz und steht im Ranking weit oben. Auch Bremen steht sehr weit oben. Aber in der Praxis stoße ich in Thüringen öfter an Grenzen. In Thüringen sind zum Beispiel Schulen und Hochschulen vom Auskunftsrecht praktisch ausgenommen, bis auf Anfrage nach Drittmitteln. Ich wollte zum Beispiel wissen, welche Videokonferenzsysteme Unis einsetzen und wieviel Geld sie dafür ausgeben. Von Schulen wollte ich etwas über Hygieneberichte wissen oder einfach die Hausordnung abfragen. In Sachsen-Anhalt geht das, in Thüringen nicht. Von dem Transparenzteil des Thüringer Transparenzgesetzes habe ich noch nichts gehabt. Die von mir angefragten Informationen gehören nicht zu jenen, die automatisch veröffentlicht werden müssen. Wenn ich mir im Thüringer Transparenzgesetz anschaue, was da so veröffentlicht werden muss, wird vieles davon in Sachsen-Anhalt auch ohne Transparenzgesetz veröffentlicht.
Sachsen-Anhalt wird im Ranking abgewertet, weil im Gesetz kein Kostendeckel steht. Der steht aber in einer Gebührenverordnung. Natürlich ist Gesetz besser als Verordnung, aber momentan gibt es praktisch einen Kostendeckel. In Sachsen-Anhalt erreiche ich manchmal etwas mit dem Datenschutzbeauftragten, in Thüringen schließt sich der Datenschutzbeauftragte stets der Meinung der Behörde an und in Bremen reagiert er überhaupt nicht. In Sachsen-Anhalt darf der Antragsteller die Form der Auskunft bestimmen (beispielsweise Papier vs. elektronisch), in Thüringen und Bremen jedoch nicht. Zahlenkolonnen ausgedruckt auf Papier nützen mir gar nichts. In Sachsen-Anhalt kann ich eine maschinenlesbare Tabelle in einem gängigen Tabellenkalkulationsformat verlangen und bekomme sie auch. In Bremen kann die Behörde vom Antragsteller einen Identitätsnachweis verlangen, in Sachsen-Anhalt nicht.
Der langen Rede kurzer Sinn: Das Transparenzranking spiegelt gar nicht meine Erfahrungen wieder, aber ich weiß auch nicht, wie man das sinnvoll verbessern kann. Wenn man anfängt, die Punkte zu wichten, dann ist es auch wieder sehr schwierig, allgemeingültige Gewichte festzulegen.

Na bitte: Letzte Woche ist der Tätigkeitsbericht des Thüringer Landesbeauftragten für Informationsfreiheit erschienen:

Der freut sich unter Punkt 1.2 wie Bolle, dass Thüringen mit dem Transparenzgesetz in der Wertung des Transparenzrankings deutlich nach oben gestiegen ist. Das Ranking wird also von den Verantwortlichen gesehen und die Prioritäten im Ranking werden auch politische Auswirkungen haben.