Potenziell anfallende Gebühren

Liebe Alle,

zur untenstehenden Anfrage soll ich eine Erklärung bei Weiterleitung an eine andere Abteilung unterschreiben, welche die Gebühren auf mindestens 161,72 € als Grundpauschale festsetzt - die Grundpauschale geht für mich in Ordnung.

Der nachfolgende Teil ist jedoch im Hinblick auf die potenziellen Gebühren unbestimmt, ein Gebührenrahmen wird nicht genannt. Ist das rechtens?

“[…] Diese betragen in Ihrem Fall 161,72 Euro als Grundpauschale, die wir Ihnen in Rechnung stellen werden. Sollte weiterer Verwaltungsaufwand entstehen, behalten wir uns das Recht vor, weitere Gebühren mit Ihnen abzurechen. […]”

In der zu unterzeichnenden Erklärung selbst:

“[…] Sollten zur Bearbeitung weitere Verwaltungskosten entstehen, behalten wir uns das Recht vor, diese Gebühren Ihnen ebenfalls in Rechnung zu stellen. […]”.

Kann ich einen voraussichtlichen Gebührenrahmen und/oder die vorherige Nennung der dann veranschlagten Gebühren einfordern?

Ich stelle selbige Fragestellung noch in das Forum.

Vielen Dank für Eure Arbeit und viele Grüße

Das Problem wirst du letztlich nur vor Gericht lösen können. Ich empfehle eher eine Formulierung wie: “Ich bin bereit und in der Lage alle nach dem Gesetz und der Kostenverordnung anfallenden Gebühren in voller Höhe zu bezahlen.”

Gegen den (Kosten-)Bescheid kannst du dann trotzdem Widerspruch/Klage einreichen. Der Streitwert ist bei Klage ausschließlich gegen den Kostenbescheid sehr gering und damit die Kosten des Gerichtsverfahrens so niedrig, dass es sich schon aus Wahrscheinlichkeitserwägungen schnell lohnt gegen eine Rechnung gegenan zu gehen.

Solltest du dagegen “Ich bin mit 170€ Grundpauschale einverstanden.” unterschreiben, wird man dir vor Gericht entgegen halten, du hättest dich auch etwaig rechtswidrigen Gebühren freiwillig unterworfen. Das ist natürlich unhaltbar, aber die Gegenseite wird es trotzdem anbringen.

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Danke Dir! Ich stelle jetzt erst einmal für den weiteren, potenziellen Verwaltungsaufwand die Rückfrage, ob ein Gebührenrahmen genannt werden kann. Das wurde mir von anderer, juristischer Seite empfohlen.