Postanschrift für Zugang zu Kommissionsdokumenten

Hallo,

ich habe eine Anfrage bei der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (EU) gestellt.
In der Antwortmail wird darauf verwiesen, dass die Angabe einer Postanschrift notwendig sei, um per E-Mail gestellte Anfragen zu bearbeiten. Gleichzeitig werde ich aber auch auf das eigene Anfrageportal verwiesen, wo eine Anfragestellung ohne Preisgabe der Postanschrift möglich sei.

Ist so eine Vorgehensweise zulässig?

Link zur Anfrage
Viele Grüße

Hallo! Das ist interessant. Wir würden gerne einmal prüfen, ob wir uns darüber beschweren sollten bei der Europäischen Bürgerbeauftragten. Wenn du auch Lust hast: Schreibst du uns eine kurze Mail an info@fragdenstaat.de?
Danke!
Arne

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