Hallo,
ich habe eine Anfrage bei der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (EU) gestellt.
In der Antwortmail wird darauf verwiesen, dass die Angabe einer Postanschrift notwendig sei, um per E-Mail gestellte Anfragen zu bearbeiten. Gleichzeitig werde ich aber auch auf das eigene Anfrageportal verwiesen, wo eine Anfragestellung ohne Preisgabe der Postanschrift möglich sei.
Ist so eine Vorgehensweise zulässig?
Link zur Anfrage
Viele Grüße