Postalisch nur am Zweitwohnsitz erreichbar

Hallo zusammen!

Ich wohne in Stadt A und habe eine Eigentumswohnung (vermietet) in Stadt B. Jetzt möchte ich meinen Hauptwohnsitz in die Stadt B verlegen. Ich bin dort jedoch postalisch nicht zu erreichen. Ich werde auch nirgends die Adresse in Stadt B angeben. Aber z. B. wird mich ja die GEZ anschreiben, an den Hauptwohnsitz. Oder auch Wahlunterlagen. Was passiert, wenn diese schreiben als nicht zustellbar zurück kommen? Habe ich da irgendwas zu befürchten? An meinem Zweitwohnsitz bin ich erreichbar.

Hat deine Frage etwas mit Informationsfreiheit zu tun?

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Nein, hat damit nichts zu tun…

Dann bist du hier wohl im falschen Forum. :slight_smile: