Postadresse des Anfragestellers

Früher gab es bei Anfragestellung ein Häkchen, ob man seine Adresse mitsenden möchte oder nicht. Das sehe ich jetzt nicht mehr.

Hängt das mit dem BVerwG-Beschluss zusammen, nach dem Behörden pauschal die Adresse des Anfragenden erheben dürfen? Falls ja, dann schießt die Änderung in der Benutzerführung meiner Meinung nach über das Ziel hinaus. Dass Behörden ohne Notwendigkeit die Postadresse des Anfragers einfordern dürfen, heißt ja nicht, dass sie es müssen. Behörden sollten das nach wie vor nicht leichtfertig tun, denn dann müssen sie die Adressen auch nach allen Regeln der Datenschutzkunst verwalten und sichern, einschließlich Aushändigung einer Datenschutzerklärung. Ich habe gelegentlich schon Datenschutzerklärungen verlangt und dann ging es auf einmal doch ohne Postadresse.