Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob ich als Normalbürger Auskunft darüber bekomme, wer, wann oder wenigstens wozu meine Daten aus einem beliebigen Polizeicomputer abgerufen wurden? Oder gilt das nur für Personen des öffentlichen Lebens, die dann NSU2.0 Post bekommen haben?
Nicht, dass es hier zu Missverständnissen kommt: Ich habe einmal gut mit einer Vielzahl von Polizisten zusammen gearbeitet. Allerdings kenne ich die in Bayern vorherrschende Gesinnung nicht weniger Beamter und habe Grund zu der Annahme, dass die rechtsgesinnten Chatgruppen aus anderen Bundesländern in Bayern nur noch nicht entdeckt wurden oder sich hier anderweitig, bspw. am Stammtisch, ausgetauscht wird…
Ich frage in der Regel alle 2-3 Jahre bei den Polizeien des Bundes und der Länder meine eigenen Daten an. Hierbei bekommst du allerdings keine Auskunft darüber, ob Beamte deine Daten abgerufen haben, z.B. im Rahmen einer Personenkontrolle etc., sondern du bekommst nur die Aussage, ob überhaupt Daten zu dir gespeichert werden und wenn ja, welche und wie lange.
Die Auskunft, die dich interessiert, welche Beamte Abfragen zu deiner Person gestellt haben und ggf. die verknüpfte Vorgangsnummer, ist zwar bei der Polizei vorhanden, wird aber im Regelfall nicht an die Betroffenen beauskunftet.