Polizei Berlin fragt nach Anschrift - muss ich sie herausgeben?

Hallo zusammen,
muss ich meine Anschrift an die Berliner Polizei herausgeben?
Und was soll dieser kryptische Text auf verständlichem Deutsch heißen?

"ich bitte um Mitteilung Ihrer Anschrift.

Die Angaben sind erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen.
Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 6. Dezember 2022 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin"

Es geht um folgende Anfrage:

  1. Wurden in der Zeit von 2017 bis Nov. 2022 in den Bereichen der Lückstr. und Weitlingstr in Berlin Lichtenberg Verkehrs- und/oder Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt? Wenn ja, an welcher Stelle genau?
    2. Wie viele Fahrzeuge wurden bei den jeweiligen Kontrollen kontrolliert? Welche und jeweils wie viele Verstöße wurden festgestellt? (Bitte tabellarisch aufführen und getrennt nach Kontrollen)
    3. Bitte geben Sie an wie viele Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben – gegliedert nach Höhe der Überschreitung in 10kmh-Schritten z.B. 31-40kmh, 41-50kmh usw. (Bitte getrennt nach Kontrollen)
    Vielen Dank im Voraus

in kurz: ja, musst du.

in lang: das Berliner IFG kennt keine kostenfreie Auskunft. Jede Amtshandlung dort (kann) Gebühren kosten und für die Bescheidung wird eine Anschrift benötigt.

Vielen Dank für deine Antwort!
Dann will ich mal schauen, was das kosten soll.

Da kommen mir gleich neue Fragen:

  • Ich habe irgendwo gelesen, dass wenn ich mit einem gemeinnützigen Verein assoziiert bin und für den die IfG Anfrage stelle, von der Erhebung der Bebüren abzusehen ist. Stimmt das? Und trifft das auf Berlin zu?
  • Habe ich die Möglichkeit vorab zu erfahren welche Kosten auf mich zu kommen und ggf. die Anfrage zurückzuziehen?

Richtig das ist eine Regel in Berlin (siehe: Gebühren und andere Kosten - FragDenStaat).

Das Gesetz sieht so etwas nicht vor, soweit ich weiß. Es gibt einzelne Bundesländer, wo der Antragsteller informiert werden muss, wenn der Betrag über Summe XY geht, Berlin gehört aber soweit ich weiß nicht dazu.