PolHH : Abwägung Auskunftsinteresse zu Verschluss weil Beweismittel und öffentlichem Interesse

Moin. Kann jemand hier eine juristische Einschätzung geben zu folgender Auskunftsablehnung durch die Polizei Hamburg?

Die Hamburger Polizei argumentiert dass anonymisierte Videosequenzen als Beweismittel nicht herausgegeben werden müssen/dürfen.
An anderen Stellen vgl. G20 wurden aber schon Videosequenzen die Beweismittel sind an die Presse gegeben zur Veröffentlichung.
Die Polizei entscheidet demnach selber was herausgegeben wird und was nicht.

Welches Rechtsgut ist hier höher zu bewerten? Auskunftsinteresse oder Beweismittel?

Zudem gibt es hier durch die Berichterstattung ein gesteigertes öffentliches Interesse.

Freue mich über Antworten und Tipps zur Anfrage.

Hi,

generell würde ich schon davon ausgehen, dass die Polizei einen gewissen Ermessensspielraum hat, welche Aufnahmen herausgegeben werden und welche nicht. Da kann aus ermittlungstaktischen Gründen ja durchaus jeweils das eine oder andere sinnvoll sein.

Ohne die genauen Dokumente und Aufnahmen zu kennen ist es natürlich eher schwierig zu beurteilen, ob § 6 Abs. 3 Nr. 2 hier wirklich greift.

Ich würde es hier zunächst einmal mit einer Vermittlung durch den Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) in Hamburg versuchen (siehe “Vermittlung starten” unter Videoaufnahmen mit lebensgefährdeter Person im Millerntorstadion; Spiel gegen Hannover - FragDenStaat).

Vielleicht kann der LDI die angefragten Informationen einsehen und dann genau diese Abwägung treffen.

Ansonsten könntest du vielleicht noch mit § 475 StPO argumentieren (Der Aktenauskunfts- und Akteneinsichtsanspruch privater Personen und sonstiger Stellen nach § 475 StPO - iurratio.de). Ich würde aber vermuten, dass hierzu dann erst einmal ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden sein muss.

Falls hier jemand da aber wirklich Ahnung hat freue ich mich über entsprechende Korrekturen. :slight_smile:

Danke für deine Einsxhätzung!
Ich frage mich halt welchen Nachteil hat die Polizei wenn sie jetzt die Aufnahmen anonymisiert veröffentlicht?
Die Polizei hat selber bekannt gegeben dass es diese Aufnahmen gibt. Die Verletzte Person weiß darum, eventuelle Straftäter wissen darum und wissen zudem was sie gemacht haben und Dritte die Zeugen sein könnten wissen ebenfalls von den Aufnahmen.
Zudem ist vermutlich den meisten Personen in einem Fussballstadium klar dass sie gefilmt werden auf den Rängen durch die Polizei.

Ich sehe den Nachteil nicht und dann zählt für mein Laienjura das gesteigerte Auskunftsinteresse.
Aber vielleicht kann wirklich jemand mit Jurafachwissen hier konkret was zu schreiben.