Moin. Kann jemand hier eine juristische Einschätzung geben zu folgender Auskunftsablehnung durch die Polizei Hamburg?
Die Hamburger Polizei argumentiert dass anonymisierte Videosequenzen als Beweismittel nicht herausgegeben werden müssen/dürfen.
An anderen Stellen vgl. G20 wurden aber schon Videosequenzen die Beweismittel sind an die Presse gegeben zur Veröffentlichung.
Die Polizei entscheidet demnach selber was herausgegeben wird und was nicht.
Welches Rechtsgut ist hier höher zu bewerten? Auskunftsinteresse oder Beweismittel?
Zudem gibt es hier durch die Berichterstattung ein gesteigertes öffentliches Interesse.
generell würde ich schon davon ausgehen, dass die Polizei einen gewissen Ermessensspielraum hat, welche Aufnahmen herausgegeben werden und welche nicht. Da kann aus ermittlungstaktischen Gründen ja durchaus jeweils das eine oder andere sinnvoll sein.
Ohne die genauen Dokumente und Aufnahmen zu kennen ist es natürlich eher schwierig zu beurteilen, ob § 6 Abs. 3 Nr. 2 hier wirklich greift.
Danke für deine Einsxhätzung!
Ich frage mich halt welchen Nachteil hat die Polizei wenn sie jetzt die Aufnahmen anonymisiert veröffentlicht?
Die Polizei hat selber bekannt gegeben dass es diese Aufnahmen gibt. Die Verletzte Person weiß darum, eventuelle Straftäter wissen darum und wissen zudem was sie gemacht haben und Dritte die Zeugen sein könnten wissen ebenfalls von den Aufnahmen.
Zudem ist vermutlich den meisten Personen in einem Fussballstadium klar dass sie gefilmt werden auf den Rängen durch die Polizei.
Ich sehe den Nachteil nicht und dann zählt für mein Laienjura das gesteigerte Auskunftsinteresse.
Aber vielleicht kann wirklich jemand mit Jurafachwissen hier konkret was zu schreiben.
Die Zeugen sollen bei der Polizei und vor Gericht erzählen, was sie erinnern. Es sollen nicht alle ihre Zeugenaussage an das vermeintlich objektive Bildmaterial anpassen.
Zeugen, die bewusst jemand besser dastehen lassen wollen, könnten ihr Aussageverhalten so anpassen, dass die Aussage trotz Kamera-Beweis stimmt.
Dass es da ein Interesse der Polizei/Staatsanwaltschaft gibt, das Material zurückzuhalten, ist schon verständlich.