Planfeststellungsunterlagen komplett Umweltinformationen?

Leider herrscht bei vielen Planfeststellungsbehörden die Unsitte, die Unterlagen nach Ablauf der Auslegungsfrist wieder offline zu nehmen. Die Regierung von Schwaben lässt sie nichtmal online, bis der Planfeststellungsbescheid erlassen und die Rechtsmittelfrist verstrichen ist.

Der allgemeine Auskunftsanspruch nach BayDSG ist leider etwas zahnlos. Daher frage ich mich: Sind die kompletten Planfeststellungsunterlagen Umweltinfos? Die definitiv enthaltenen Umweltberichte sind es zweifellos. Aber die bilden ja eine Einheit mit der Gesamtheit der Unterlagen, denn die Umweltbelange werden zusammen mit ALLEN ANDEREN privaten und öffentlichen Belangen abgewogen (Grundsatz der Gesamtabwägung).

https://openjur.de/u/366628.html scheint meine Auffassung zu bestätigen.