ich freue mich über Euer Feedback zu meiner Frage!
Hintergrund:
Ich habe in der Vergangenheit diverse Anfragen an eine Stadtverwaltung gerichtet.
Einige Anfragen wurden bearbeitet (E-Mail-Adresse funktioniert also)
Andere Anfragen (vor allem neuere und solche mit Potential zur Kontroverse) werden nicht bearbeitet. Nicht einmal eine Empfangsbestätigung wird versendet
Auf Vermittlung der LfDI NRW behauptet die Behörde oftmals, die Anfrage wäre im Hause überhaupt nicht vorhanden.
Die Dauer der Anfragen verlängert sich dadurch enorm. Außerdem ist häufig die Fristenlage (z.B. für Untätigkeitsklage) unklar
Frage:
Die Behörde liegt für mich in fußläufiger Entfernung. Hat jemand Erfahrung damit Behörden anfragen (z.B. als Ausdruck der Anfrage von FragDenStaat) persönlich zu übergeben, z.B. am Empfang/Pforte, und auf eine Empfangsbestätigung zu drängen?
Bei jeder Anfrage zeigt FragDenStaat in der Kopfzeile einen Satz wie “E-Mail erfolgreich versendet”, dahinter “Details” und ein “i”. Hinter dem “i” verbirgt sich die Antwort des empfangenden Behörden-Servers. Dieser Server gibt eine Antwort der Art:
“(250 2.0.0 Ok: queued as 2309434jgtrm34tjq32i)”. Mit diesen Empfangsbestätigungen habe ich bereits mehrere Untätigkeitsklagen erfolgreich durchgefochten. Die technischen und juristischen Hintergründe werden bei JP Berlin kurz erläutert:
Ich will aber nicht verschweigen, dass andere Forenteilnehmer Zweifel daran haben, dass das immer funktioniert. Dennoch ist das Versenden der E-Mail per FragDenStaat besser nachweisbar, als ein versendeter Brief. Eine Sendebestätigung des Faxgerätes ist sicher auch gerichtstauglich. Eine Empfangsbestätigung an der Pforte hat aber auch Charme.
Erstell dir ein “Mein Justizpostfach”.
Mach aus der fragdenstaat-Anfrage ein PDF.
Sende das PDF über “Mein Justizpostfach” an die Behörde. Empfang und Empfangszeitpunkt ist gerichtsfest bewiesen. Keine Diskussion.