Persönliche Übergabe und Empfangsbestätigung

Hallo zusammen,

ich freue mich über Euer Feedback zu meiner Frage!

Hintergrund:

  • Ich habe in der Vergangenheit diverse Anfragen an eine Stadtverwaltung gerichtet.
  • Einige Anfragen wurden bearbeitet (E-Mail-Adresse funktioniert also)
  • Andere Anfragen (vor allem neuere und solche mit Potential zur Kontroverse) werden nicht bearbeitet. Nicht einmal eine Empfangsbestätigung wird versendet
  • Auf Vermittlung der LfDI NRW behauptet die Behörde oftmals, die Anfrage wäre im Hause überhaupt nicht vorhanden.
  • Die Dauer der Anfragen verlängert sich dadurch enorm. Außerdem ist häufig die Fristenlage (z.B. für Untätigkeitsklage) unklar

Frage:

  • Die Behörde liegt für mich in fußläufiger Entfernung. Hat jemand Erfahrung damit Behörden anfragen (z.B. als Ausdruck der Anfrage von FragDenStaat) persönlich zu übergeben, z.B. am Empfang/Pforte, und auf eine Empfangsbestätigung zu drängen?

Viele Grüße
Ianem

Bei jeder Anfrage zeigt FragDenStaat in der Kopfzeile einen Satz wie “E-Mail erfolgreich versendet”, dahinter “Details” und ein “i”. Hinter dem “i” verbirgt sich die Antwort des empfangenden Behörden-Servers. Dieser Server gibt eine Antwort der Art:
“(250 2.0.0 Ok: queued as 2309434jgtrm34tjq32i)”. Mit diesen Empfangsbestätigungen habe ich bereits mehrere Untätigkeitsklagen erfolgreich durchgefochten. Die technischen und juristischen Hintergründe werden bei JP Berlin kurz erläutert:

Ich will aber nicht verschweigen, dass andere Forenteilnehmer Zweifel daran haben, dass das immer funktioniert. Dennoch ist das Versenden der E-Mail per FragDenStaat besser nachweisbar, als ein versendeter Brief. Eine Sendebestätigung des Faxgerätes ist sicher auch gerichtstauglich. Eine Empfangsbestätigung an der Pforte hat aber auch Charme.

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