OstseeSparkasse Rostock schaltet bzgl. Rechtsfragen Anwaltsbüro ein - drohen Kosten?

Hallo zusammen,

ich hatte mal eine Anfrage gefunden, bei welcher die OstseeSparkasse Rostock um Beauskunftung bzgl. Fördermitteln gebeten wurde.
Jene Anfrage (Fördersumme HC Empor Rostock - FragDenStaat) wurde damals auch ohne großes Theater beantwortet.

Basierend auf jene Anfrage habe ich folgende weitere Anfragen an die OSPA gestellt:

Gestern, knapp 2 Monate nach meinen Antragsstellungen habe ich nun folgende Antwort erhalten (bei allen Anfragen derselbe Text):

“bezüglich Ihres oben genannten IFG-Antrags melden wir uns für die OstseeSparkasse Rostock (OSPA), die wir in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten. Wir sind beauftragt worden, die Rechtslage umfassend zu prüfen, da sich in diesem Zusammenhang komplexe Rechtsfragen zur Verpflichtung der OSPA nach dem IFG M-V stellen. Die Entscheidung über Ihre Anträge wird Ihnen auf Grundlage dieser Prüfung spätestens bis zum 19. Juli 2019 mitgeteilt werden.”

Nun habe ich folgende Fragen dazu:

  1. Soll das Einschalten von Anwälten der Einschüchterung dienen?
  2. Können mir durch diesen Anwalt Kosten entstehen?

Würde mich freuen, wenn Ihr einen Tipp für mich habt, wie ich nun am besten weiterverfahren soll.

Danke und beste Grüße :+1:

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Ich möchte nicht ausschließen, dass durch die Anwälte eingeschüchtert werden soll, kann mir aber auch vorstellen, dass sie im Haus keine Ahnung haben.
Bzgl Kosten denke ich, dass die nicht auf dich abgewälzt werden können. Meines Wissens gehen die Kosten nicht für die Prüfung des Antrages sondern für die Informationen (raussuchen, zusammenstellen, schwärzen etc.)
Beim zweiten Teil bin ich mir aber nicht sicher.

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Kann sein, ich denke es geht denen aber um’s Prinzip.

Nein, dir können keine Kosten entstehen. Selbst wenn es so sein sollte, dass Sparkassen nicht auskunftpflichtig wären, muss die Sparkasse den Anwalt selbst bezahlen. Erst wenn du die Sparkasse z.B. auf Untätigkeit verklagst und verlierst, müsstest du evt. Kosten übernehmen.

Aber es ist ein sehr klare Sache und Sparkassen sind zweifelsfrei auskunftpflichtig.

Ich hatte vor einiger Zeit bei der Sparkasse Parchim angefragt und einen Blog-Post veröffentlicht. Die Sparkasse weigerte sich erst. Dann hat der LFDI sich an das Finanzamt MV gewandt. Das Finanzamt, das die Sparkassen beaufsichtigen, hat ein Machtwort gesprochen und die Sparkasse meine Anfrage schlussendlich beantwortet.

Correctiv hatte mit der FAZ vor einigen Jahren zu Sparkassen recherchiert. Schon damals weigerten sich die Sparkassen auf IFG zu antworten.

Und das Gutachten von dem Antalt und die Kosten für das Gutachten kannst du dann auch per IFG anfragen. :wink:

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Besten Dank für eure Antworten, dies erleichtert mich schon enorm!

Wenn du das machst, sende bitte auch den Link zur Anfrage rein. Ich denke, dass das ziemlich interessant sein könnte.

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Moin zusammen,

am 17.07. habe ich nun endlich Antworten auf meine Anfragen erhalten:
https://fragdenstaat.de/anfrage/forderungen-der-ostseesparkasse-rostock-im-jahr-2016/396497/anhang/190715_Ablehnung_Antrag_133288_geschwaerzt.pdf
Darin werden meine Anfragen seitens der Kanzlei gleich mit mehreren Paragraphen abgewiesen und daher könnte ich mir gut vorstellen, dass man hier am Ende sogar klagen müsste.
Jetzt werde ich erstmal den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hinzuziehen
und ich werde euch weiterhin auf dem Laufenden halten.

Schönes Restwochenende gewünscht :wink:

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Wie wir bereits ausgeführt haben, stellt das Sponsoring keine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der OSPA dar …

Eigentlich haben sie das nur behauptet und nicht ausgeführt :man_facepalming:

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Ich hab mal bei einer “Firma” angefragt, die 100% Tochter der Stadt war und die behauptete, sie hätte mit dem IFG nichts zu tun, weil sie “Wirtschaft” sei und am Markt agiere.

Ich hab den Landesbeauftragen um Vermittlung gebeten. Der meinte, die fallen eindeutig unters IFG, aber man müsse immer bei der besitzenden Behörde anfragen. Das hat dann auch funktioniert.

Das war nach dem IFG von BaWü, aber vielleicht passt das bei euch ja auch. In der wikipedia finde ich zur Ostseesparkasse

Träger ist der Sparkassenzweckverband für die OstseeSparkasse Rostock , bestehend aus dem Landkreis Rostock und der Hansestadt Rostock

Vielleicht wäre das ein Weg (oder überhaupt der korrekte Weg)

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Moin,

ja, normalerweise müssen Anfragen an die Rechtsaufsicht (besitzende Behörde) gestellt werden. Dies ergibt sich aus § 10 IFG M-V “Im Fall des § 3 Abs. 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.”.
Weshalb ich meinen Antrag direkt an die Sparkasse gesendet habe, das kann man aus @filter Antwort vom 2. Juli herauslesen.
Das Finanzministerium M-V als zuständige Rechtsaufsicht hatte vor einiger Zeit nämlich die Sparkassen dazu verpflichtet direkt auf IFG Anfragen zu antworten.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz ist nun erstmal eingeschaltet udn dann sehen wir mal weiter. Förderungen der OstseeSparkasse Rostock im Jahr 2016 - FragDenStaat