Ordnungsamt Friedrichshain mauert nach Hundstötung

Hallo Frag-den-Staat-Crew,

zu meiner Anfrage #272491 [https://fragdenstaat.de/anfrage/toetung-eines-hundes-ohne-ruecksprache-mit-dem-besitzer-und-in-dessen-abwesenheit/ (Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit) habe ich eine recht harsche und knapp befristete Abweisung kassiert. :confused:

Es wurde proklamiert: Die Ablehnung Ihres Antrags in Form eines Ablehnungsbecheids ist gem. § 4 Abs. 1 VSGebO gebührenpflichtig. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzuziehen. Bitte lassen Sie mich bis zum 17.03.2023 wissen, ob Sie die Ablehnung Ihres Antrags in Form eines (gebührenpflichtigen) Bescheids (inkl. Rechtsbehelf) wünschen oder Sie Ihren Antrag stattdessen zurückziehen möchten. Ein etwaiges Widerspruchsverfahren wäre ebenfalls gebührenpflichtig.

Ich will eigentlich weder zurückziehen, noch wünsche ich eine Ablehnung und habe um Vermittlung des Datenschutzbeauftragten gebeten und dem Ordnungsamt erstmal gar nichts erwidert. War das richtig oder muß ich formell widersprechen?

Kann ich erwarten, dass der BfDI innerhalb von 3 Tagen reagiert?

Lieben Gruß und besten Dank

Moin & willkommen im Forum.

Ich musste gerade wirklich sehr lachen über den Sachbearbeiter. Ich würde da an deiner Stelle als erstes Anrufen und fragen, ob er noch im Schülerpraktikum ist. :slight_smile: lol

Die erwähnte Verbraucherschutzgebührenordnung findet hier natürlich nirgends Anwendung.
Siehe § 1 Abs. 1 S. 1:
“Für Leistungen der Einrichtungen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung und dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben.”

Auch eine ganze Frist von drei (!) Tagen zur Rücknahme des Antrages ist wohl niemals rechtmäßig, aber das sei nur mal so dahingestellt.
So schnell ist die Berliner Datenschutzbeauftragte aber nicht. Die wird dem SB aber hoffentlich mal erklären wie eine Verwaltung funktioniert.

Danke und Hallo,

der Sachbearbeiter ist am Vorgang nicht ganz unbeteiligt :confused: Ich frag mal das Bezirksamt als übergeordnete Behörde warum hier auf die Verbraucherschutzgebührenordnung zurückgegriffen wird und wie die kurze Frist zustande kommt.