Hallo Frag-den-Staat-Crew,
zu meiner Anfrage #272491 [https://fragdenstaat.de/anfrage/toetung-eines-hundes-ohne-ruecksprache-mit-dem-besitzer-und-in-dessen-abwesenheit/ (Tötung eines Hundes ohne Rücksprache mit dem Besitzer und in dessen Abwesenheit) habe ich eine recht harsche und knapp befristete Abweisung kassiert.
Es wurde proklamiert: Die Ablehnung Ihres Antrags in Form eines Ablehnungsbecheids ist gem. § 4 Abs. 1 VSGebO gebührenpflichtig. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzuziehen. Bitte lassen Sie mich bis zum 17.03.2023 wissen, ob Sie die Ablehnung Ihres Antrags in Form eines (gebührenpflichtigen) Bescheids (inkl. Rechtsbehelf) wünschen oder Sie Ihren Antrag stattdessen zurückziehen möchten. Ein etwaiges Widerspruchsverfahren wäre ebenfalls gebührenpflichtig.
Ich will eigentlich weder zurückziehen, noch wünsche ich eine Ablehnung und habe um Vermittlung des Datenschutzbeauftragten gebeten und dem Ordnungsamt erstmal gar nichts erwidert. War das richtig oder muß ich formell widersprechen?
Kann ich erwarten, dass der BfDI innerhalb von 3 Tagen reagiert?
Lieben Gruß und besten Dank