Nur Einsicht in Akten - Verweis auf Nds. Landwirtschaftsministerium

Hallo,

Die beim LK Cloppenburg eingegangenen Anfragen wurden entsprechend beantwortet, dass die Herausgabe der Daten nicht möglich sei sondern nur die Einsicht (Mit Verweis auf §6 VIG siehe hier). Nach Anfrage über die örtliche Tageszeitung wird auf die Gefahr des Kontrollverlustes, begründet aus einem Erlass des Nds. Landwirtschaftsministeriums (wsl. siehe hier ) aber ohne entsprechende Nennung von konkreten Daten, um eben diesen Erlass wiederzufinden.
Wie sollte hier weiter verfahren werden?

Zudem wird auf eine Löschung nach sechs Monaten verwiesen, die das Lebens- und Futtermittelgesetz vorschreibt. Daher wollte ich ebenfalls hier in Erfahrung bringen, wie damit verfahren werden soll.

Der Landkreis begründet die Verweigerung der Zusendung der Berichte mit der “rechtsmissbräuchlichen” Veröffentlichung auf FdS. Das Gutachten der Anwälte “GEULEN & KLINGER” hingegen konnte jedoch keinen Rechtsmissbrauch dafür feststellen (https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/ S.9ff)

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Ich würde auch versuchen die Behörde mithilfe des Gutachtens von “GEULEN & KLINGER” zu überzeugen.
Alternativ kann man der Behörde “drohen” à la “Ich bitte Sie dringend ihre Rechtsauffassung zu überdenken, weil […] und behalte mir sonst rechtliche Schritte vor”.
Ansonsten kannst du natürlich noch Beschwerde bei der Stadt einreichen.
Wobei ich bei beiden Aktionen keine hohen Erfolgsaussichten sehe.

Und eine Drohung mit rechtlichen Schritten die man nicht einlegt sind auch immer so eine Sache.
Vielleicht kann in der Hinsicht FragDenStaat helfen oder Transparenzklagen.de

Sollte das alles fehlschlagen bleibt leider nur noch die Möglichkeit zu klagen bzw. darauf zu hoffen, dass in einem ähnlich gelagerten Fall ein Urteil gesprochen wird und die Behörde das zur Kenntnis nimmt.
(Vermittlung beim Landesbeauftragten gibt es für das VIG meines Wissens nach nicht)

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