Also grundsätzlich ist es nach dem VIG zulässig, mehrere Anfragen kostentechnisch zusammenzufassen (aber nur, wenn es sich immer um die gleiche Behörde handelt). Es gibt jedoch keine klaren Vorgaben, innerhalb welcher Zeiträume eine solche Zusammenfassung zulässig bzw. angemessen ist.
Dies zu entscheiden liegt entweder beim Gesetzgeber (der daran offensichtlich kein Interesse hat) oder bei den Fachgerichten.
Ich selbst würde sagen, dass für mich das Kalenderjahr angemessen wäre, aber das ist wie gesagt meine eigene Meinung. Ich würde mich im Folgejahr nicht mehr mit Leistungen aus dem Vorjahr “belasten” lassen.
Was die Schwärzungen und die dazugehörige irrwitzige Argumentation angeht, ist es -auch in RLP- nicht anders, als in allen anderen Bundesländern. Diese dürften rechtwidrig sein, aber auch dies wird man nur vor einem Fachgericht klären können.