Notes From The Field: Hansestadt Lübeck

Nach zwei Negativberichten aus der VIG-Hölle sollte mit dem Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der Hansestadt Lübeck endlich ein ausschließlich positives Beispiel kommen. Dachte ich. Ursprünglich.

Ja, Lübeck liegt in Schleswig-Holstein.

Nein, Lübeck hat mir keine vom Verbraucher"schutz"ministerium vorformulierten Bullshit-Bescheide mit Verweigerung der Kontrollergebnisse zugesendet.

Beispiel: Kontrollbericht zu Ernst Buchholz Grell & Grell Fleisch- und Wurstwaren GmbH vom 30. November 2021.

Insgesamt habe ich 8 Anfragen gestellt, die m. E. alle korrekt beantwortet wurden. Bei 7 Betrieben waren die Kontrollen ohne Beanstandungen, zu einem Betrieb wurden 11 Kontrollberichte geliefert.

Die Anfragen wurden im Zeitraum vom 20.09.2021 bis zum 02.05.2022 (jeweils das Anfragedatum) gestellt.

Die erstaunlich hohe Anzahl von Betrieben ohne Beanstandungen macht mich eigentlich stutzig, bei den Lübecker Auskünften hatte ich dennoch ein gutes Gefühl.

Für diesen Bericht wollte ich herausfinden, wann die Hansestadt ihr Auskunftsverhalten geändert hat. Also Topf Secret aufgerufen und ein wenig recherchiert … noch etwas mehr recherchiert … und staunend folgende Anfragen entdeckt:

  1. Pad Thai, Lübeck vom 28. Januar 2021: Bullshit-Becheid mit Ablehnung der Kontrollergebnisse.
  2. B&B Hotels, Lübeck vom 15. Februar 2022: Bullshit-Becheid mit Ablehnung der Kontrollergebnisse.
  3. Nordsee, Lübeck vom 29. März 2022: Bullshit-Becheid mit Ablehnung der Kontrollergebnisse.

Die letzten beiden Anfragen liegen innerhalb des Zeitraumes meiner Anfragen. Wurden aber von einer anderen Behördenperson berabeitet. Was da wohl los ist? Bahn frei für Verschwörungstheorien! :wink:

Da frage ich doch gleich nochmal die Nordsee, Lübeck an. :heavy_check_mark:

Vielleicht ist es aber auch ganz einfach. Ich ergänze seit einem Jahr alle Anfragen in Schleswig-Holstein mit dem Text “Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.”

Lübeck hat vermutlich aus diesem Grund meine Anfragen korrekt beantwortet. Andere Schleswig-Holsteiner Ämter nahmen die Ergänzung dagegen mutmaßlich als Anlass ihrer Untätigkeit.

Hier die korrekt beantworteten Anfragen:

Warum änderst du nicht einfach den Vorlagetext ab? :flushed:

Unabhängig davon dürfte sich die Sache seit der Entscheidung des VG Schleswig nun eh hoffentlich in Wohlgefallen auflösen.

Das ist eine berechtigte Frage, @BARCA.

Kurzantwort: Ich kannte die Funktion “Vorlage anpassen” nicht.

Ausführliche Antwort:

Bei VIG-Anfragen existiert diese Funktion nicht. Dort kann nur bearbeitet werden, welche Informationen angefordert werden. Ausserdem verlange ich ausschließlich in S-H die Antwort per Brieftext. Eine Anpassung der Vorlage dürfte dementsprechend nicht permanent sein.

Bonus: Viele S-H-Mitarbeitende (m/w/d) musste ich auch so auf § 6 Abs. 1 S. 1 VIG (“Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden”) verweisen. Teilweise sogar mehrfach. Auch heute schaffen es einige S-H-Behörden nicht, ihre Bullshit-Bescheide entsprechend anzupassen. Immerhin wurden sie inzwischen bei der Beantwortung auf Briefpost konditioniert.

Bis zum letzten Absatz schafft es vermutlich ohnehin niemand. Auch ich würde keine Änderung in den Standardanfragen zu Topf Secret erwarten.

Da hast du Recht, aber das ist das Problem der Behörde. Ein übersehenes Wort oder eine voreilige 0815-Bearbeitung von Masseverfahren kann dabei kriegsentscheidend vor Gericht sein. Das musste auch der Kreis Ostholstein nun für teures Geld lernen.