Nichtöffentliche Beschlüsse des Stadtrats

Moin zusammen,

gibt es Erfahrungen mit IFG-Anfragen zu nichtöffentlichen Ratsbeschlüssen?

Ich würde mich interessieren für:

  1. Alle eingegangenen Angebote zur Abstimmung im Stadtrat (es geht um die Anschaffung einer Sache)
  2. Die Beschlussvorlage und den endgültigen (möglicherweise veränderten) Beschluss
  3. Das Abstimmungsverhalten der Ratsfraktionen/Ratsmitglieder

Ich sehe hier einen Konflikt, weil der Beschluss ja aus Gründen nichtöffentlich ist. Reicht das, um solche Anfragen prinzipiell abzulehnen? In meinem Fall kommt erschwerend hinzu, dass progressive Ratsfraktionen die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit in diesem konkreten Beschluss in Frage stellen.

Es geht um die Situation in NRW, falls das relevant sein sollte. Mein Ansprechpartner für den IFG-Antrag wäre vermutlich die Stadtverwaltung?

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Hallo @Florian,
willkommen im Forum.
Ich habe eine ähnliche, aber im Detail doch andere Anfrage, die sich für Protokolle eines Senates einer Hochschule dreht. Ich will eigentlich nur jene Protokolle haben, die auch den Hochschulemitgliedern hinter einer “Hochschulpaywall” zu Verfügung stehen.
Der Teil, der hier vielleicht auch für Deine Anfrage relevant sein könnte, ist meine Argumentation, dass die Normenhierarchie einzuhalten wäre. Also wenn das IFG über den lokalen Gesetzen steht, dann bietet es Zugang, egal ob dem untergeordnete Rechtsnormen widersprechen. Selbst wenn die Hochschule also sagt, wir veröffentlichen garnichts mehr, dann ist das Protokoll immer noch eine Akte im Sinne des IFG. Also gilt auch hier nur Ablehnungsbegründungen nach dem IFG.
Auch wenn etwas formal als Verschlussache eingestuft ist heißt das nicht, dass eine Anfrage danach abgelehnt werden darf (https://www.bverwg.de/291009U7C21.08.0). Vielmehr entscheidend ist, ob auch wirklich die Grundlage für diese Einstufung vorliegt.
Hier bei Dir also, ob die nichtöffentlichen Beschlüsse oder auch nur Teile von nichtöffentlichen Sitzungen einen solchen Schutz auch wirklich benötigen. Das gilt es zu prüfen. Hilfreich ist dann sicherlich, wenn auch andere die Notwendigkeit einer fehlenden Öffentlichkeit anzweifeln.
Wenn möglich könntest Du eine Anfrage stellen und dann die Landesbeauftragte einschalten. Diese hat auch in geheime Daten Einblicksrecht und kann dies daher auch entscheiden. Wenn es eine Ratsfraktion gibt, fände ich es sehr angemessen, wenn die das macht. Ganz offiziell.
LG
Achtung ich bin ITler kein Anwalt, also nicht als Rechtsberatung verstehen.

Vielen Dank für deine Antwort!

Tatsächlich scheint es ja mit nichtöffentlichen Ratsbeschlüssen konkret bislang eher wenige Erfahrungen zu geben, aber ganz aussichtslos scheint meine Idee ja nicht zu sein.

Für das IFG NRW gilt definitiv, dass Beratungsgrundlagen und Ergebnisse aus NÖ-Ratssitzungen dem IFG NRW eröffnet sind.

Kurz: Alles außer Protokolle der NÖ-Sitzung sowie Geschäftsgeheimnisse/Personendaten (nicht von Amtsträgern!) sind Free Game. Wissen viele nicht, aber man kann sich die TO der NÖ-Sitzung besorgen. Sämtliche Verwaltungsvorlagen sowie sämtliche Beschlüsse und auch Präsentationen aus den Sitzungen.

Quelle:
Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1642/05:

Die Nichtöffentlichkeit der Rats- und Ausschusssitzungen soll die Vertraulichkeit der Beratung gewährleisten. Dieser Schutz erstreckt sich aber nicht auf das Beratungsergebnis und die Beratungsgrundlagen. Soweit die Beratungsgrundlagen lediglich Fakten darstellen und keinen Rückschluss auf den Beratungsablauf und den Prozess der Willensbildung geben, greift die Schutzfunktion der Nichtöffentlichkeit der Sitzung nicht ein.

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