Nicht-öffentlicher Bericht der 202. Innenministerkonferenz - Widerspruch einlegen?

Folgende Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/202-imk-prufung-von-moglichkeiten-zur-verhinderung-der-nachnutzung-von-durch-raubdiebstahlbetrug-erlangten-hochwertigen-handyssmartphonestablet-computern/#nachricht-394742

  1. Bescheid:
    https://fragdenstaat.de/anfrage/202-imk-prufung-von-moglichkeiten-zur-verhinderung-der-nachnutzung-von-durch-raubdiebstahlbetrug-erlangten-hochwertigen-handyssmartphonestablet-computern/379219/anhang/Antwortschreiben_geschwaerzt.pdf
  2. Bescheid:
    https://fragdenstaat.de/anfrage/202-imk-prufung-von-moglichkeiten-zur-verhinderung-der-nachnutzung-von-durch-raubdiebstahlbetrug-erlangten-hochwertigen-handyssmartphonestablet-computern/379653/anhang/2.Antwortschreiben_geschwaerzt.pdf

Zusammenfassung:
Ich habe einen nicht veröffentlichten Bericht der IMK angefragt.
Das Ministerium hat abgelehnt:
Das Dokument würde einer Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen.

Der BfDI Rlp hat sich dieser Argumentation angeschlossen und noch folgendes ausgeführt:
“Einer Weitergabe des Berichts an Sie stehen daher meiner Rechtsauffassung nach vor allem die in § 14 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG normierten Belange entgegen, wonach der Informationszugang unter anderem dann abgelehnt werden soll, wenn die Veröffentlichung negative Auswirkungen auf die Beziehung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern hätte.”

Hat jemand einen Idee, was man dagegen argumentieren könnte?
Anregen, dass der Bericht in einen öffentlichen und nicht-öffentlichen Teil aufgetrennt wird?
Muss das Ministerium die Einstufung als “Verschlusssache” eventuell noch genauer begründen?

Weiß jemand, was passieren würde, wenn ich Widerspruch einlegen würde, mit folgender Begründung:

"Auf ihren Bescheid vom XX.XX.XXXX legen ich folgenden Widerspruch ein:
Gemäß Beschluss 23 Punkt 5 der 202. IMK überprüft die IMK Nichtfreigabeentscheidungen zu Berichten in der Regel frühestens nach zwei Jahren.
Dies ist nicht erfolgt oder es ist zumindest nicht kommuniziert worden, dass eine Neueinschätzung stattgefunden hat.

Sie schreiben zwar, dass der Bericht einer Geheimhaltungspflicht unterliegt, begründen aber nicht, wieso genau der Antrag deshalb abgelehnt werden muss. Es wird nicht auf einen konkreten Paragraphen verwiesen. Damit ist unklar, weshalb genau der Antrag abgewiesen wird.

Sie verweisen zusätzlich auf die §§7 sowie 14 LTranspG Rheinland Pfalz allerdings ist mir unklar, was damit ausgedrückt werden soll.
Nach meiner Konsultation mit dem BfDI kann der Bericht grundsätzlich veröffentlicht werden, falls Sie mit §7 daraufabzielen wollten, dass Sie nicht zuständig seien.
Mit §14 verweisen sie auf ALLE Ablehnungsgründe, allerdings muss eine Ablehnung konkret sein und kann nicht einfach auf alle möglichen Ablehnungsgründe verweisen."

Wie hoch seht ihr die Wahrscheinlichkeit, dass mein Widerspruch abgelehnt wird?
30€ kann ich mir nicht wirklich leisten…

Moin,
wenn du die 30€ dir nicht leisten kannst, würde ich den Widerspruch nicht einreichen. Der wird nämlich voraussichtlich abgelehnt. Müsste man wohl eher mal durchklagen …

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