Nicht geschlossene, aber erldigte Anfragen

Hi,
mir ist beim Stöbern z.B. folgende Anfrage aufgefallen:
https://fragdenstaat.de/a/152388

Hier hat die Behörde die Akteneinsicht Vorort angeboten. Man könnte nach der nun abgelaufenen Frist argumentieren, dass die Anfrage geschlossen werden könnte, auch wenn keine Akteneinsicht genommen wurde.

Ich komme nur vor dem Hintergrund der Datenqualität auf diesen Punkt, falls relevant.

P.S.: Falls ich eine bereits existierenden Thread hierzu übersehen habe, bitte ich um Entschuldigung. Ich habe dann offensichtlich nicht hart genug gesucht.

Gruß
Jakob

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Um in der Behördenübersicht leichter zu erkennen, wie sich eine Behörde verhält, wäre das aus meiner Sicht schon praktisch. Bei vielen Behörden ist der Großteil der gestellten Anfragen noch offen und wartet auf das Einschlafen, weil die Antragsteller nichts mehr damit machen. Man erkennt aber nicht ohne Weiteres, ob das an der Behörde oder an den Antragstellern liegt.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass der Aufwand, jede einzelne noch offene Anfrage durchzugehen und händisch zu klassifizieren, zu groß ist.

Ich denke, man könnte solche Anfragen wie die verlinkte als “Anfrage teilweise erfolgreich” markieren, weil zwar Auskünfte gemacht wurden, aber nicht auf dem beantragten Weg.
Auch wenn es sich juristisch laut Rossi um eine Ablehnung handeln soll und demnach eine Einstufung als “Anfrage abgelehnt” auch passend wäre:

Das Abweichen von der beantragten Zugangsart ist als Ablehnung zu qualifizieren (BeckOK InfoMedienR/Rossi, 25. Ed. 1.5.2019, VIG § 6 Rn. 5).

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