Meine Frage wäre, ob es Schätzungen oder anderer (%)-Zahlen etc… gibt in wie vielen Fällen die Namensoffenlegung seitens eines Betriebes bei VIG-Anfragen beantragt wird?
Schätzungen dürften schwer seien. Dies solltest du aber nach dem IFG, soweit vorhanden, bei der entsprechenden Behörde anfragen können.