Namensoffenlegung beantragt- obwohl es keine Beanstandungen im Betrieb gab- Interessenabwägung zu meinen Lasten?

Hallo,

bei einem Unternehmen, zu dem ich Kontrollberichte im Rahmen eines VIG-Antrages einholte wollte, beantragte der Betrieb die Offenlegung meines Namens etc…

Beim Ergebnis des Antrages kam dann heraus, dass es beiden letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen gar keine Beanstandungen gab bei dem entsprechenden Betrieb.

Ich empfinde die Abwägung der schutzwürdigen Interessen in diesem Fall auch unverhältnismäßig und auch die Tatsache, dass nach fast einem halben Jahr Bearbeitungszeit ein Aufwand gemacht wird, obwohl es doch für den Betrieb nur ein positives Ergebnis ist unverhältnismäßig.

Ist dieses Verfahren bzw. Interessenabwägung bei der Bearbeitung des VIG-Antrages In Ordnung, wenn sowieso ein für den Betrieb positives Ergebnis an mich als Antragsteller übermittelt wird?

Ich befürchte, dass es dabei keine rechtlichen Einschränkungen gibt.

§5 (2) VIG ist da (leider) recht offen:

(2) Der Antrag ist in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate; der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten. Die Entscheidung über den Antrag ist auch der oder dem Dritten bekannt zu geben. Auf Nachfrage des Dritten legt die Stelle diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offen.

Hoi,

allerdings könnte hier argumentiert werden, dass hier keine Drittbeteiligung vorliegt. Einen ähnlichen Fall hatte ich bei dieser Anfrage wo folgendes mitgeteilt wurde:

Der Betrieb wurde in diesem Fall nicht in das Verfahren eingebunden, da keine schützenswerten rechtlichen Interessen eines Dritten berührt werden.

Daher sollte eine Offenlegung deiner Daten gegenüber dem Betrieb in diesem Fall nicht erforderlich seien!

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Hey!

Ich habe auch schon einige Kontrollberichte angefragt, tatsächlich ist die Namensoffenlegung notwendig, da wie luap42 schon gesagt hat, die zuständige Behörde dem Betrieb (-> Dritter) auf Nachfrage deinen Namen und deine Anschrift offen legen muss, egal ob es Mängel gab oder nicht. So wie es für mich aussieht, hat die Behörde dem Betrieb mitgeteilt, dass du bei ihnen angefragt hast und der Betrieb möchte jetzt deinen Namen und deine Anschrift. Da gibt es leider keinen Weg dran vorbei :confused:

Liebe Grüße
Felix :wink:

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