Was kann ich hier drauf antworten: Der Antrag betrifft Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 sowie § 6 BremIFG, wir bitten daher vorab um Begründung Ihres Antrags.
? Muss man den Antrag überhaupt begründen. Bitte um ein Mustertext.
Einfach mal in die benannten § schauen, dort wird das zumindest ein wenig erläutert:
§ 5 I BremIFG:
(1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Besondere Arten personenbezogener Daten im Sinne des § 2 Abs. 6 des Bremischen Datenschutzgesetzes dürfen nur übermittelt werden, wenn der Dritte ausdrücklich eingewilligt hat.
§ 6 BremIFG:
Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat.
Also musst du der Behörde natürlich begründen, in wie weit du diese Informationen brauchst bzw. aus welchem Grund du diese schutzwürdigen Informationen erhalten solltest.