Was kann ich hier drauf antworten, ich finde die voraussichtlichen Gebühren sind nicht berechtigt:
Zudem werden nach § 10 BremIFG voraussichtlich Gebühren in Höhe von 50,00 € anfallen.
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Was kann ich hier drauf antworten, ich finde die voraussichtlichen Gebühren sind nicht berechtigt:
Zudem werden nach § 10 BremIFG voraussichtlich Gebühren in Höhe von 50,00 € anfallen.
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Naja, entweder du akzeptierst sie oder du akzeptierst sie eben nicht. In letzterem Falle wird das Verfahren dann aber wohl eingestellt.
Ich finde 50,00 Euro ist ganz schön viel. Wie kann man es denn eigentlich als Gebührenfrei sehen.
Naja, dann ist eben so ein Aufwand das es nicht mehr gebührenfrei ist.
Hier kennt ja keiner die Unterlagen / die Anfrage, also kann dir hier auch keiner sagen ob die Gebühr berechtigt ist. Rechtsmittel bleiben dir auch noch im Nachgang.