Musterbeschwerde bei DEHOGA-Schreiben

Hallo zusammen!
Es kommt ja ab und zu vor, dass sich die DEHOGA meldet, wenn man Anfragen zu ihren Mitgliedsunternehmen stellt. Wir gehen davon aus, dass diese Kontaktaufnahme datenschutzwidrig sind.

Deswegen haben wir euch ein Musterschreiben für eine Datenschutzbeschwerde verfasst. Sagt gern Bescheid, wenn die DEHOGA euch anschreibt wegen Anfragen, wir unterstützen dann. Und nutzt gern die Musterbeschwerde!

Ihr findet sie hier: https://media.frag-den-staat.de/files/media/main/03/70/037026e4-4cb3-44b9-b67a-e25e4d7ac57d/dsgvo-beschwerde.docx
Beste Grüße!
Arne

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Vorsorglich weise ich darauf hin, dass diese Datenübermittlung nicht von § 5 Abs. 2 S. 3 DSGVO gedeckt ist.

Kleiner Schönheitsfehler: An der Stelle ist das VIG gemeint, nicht die DSGVO.

Lieben Dank!

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Die vorgenannten Verstöße sind gem. Art. 83 Abs. 5 DSGVO mit einem Bußgeld
von bis zu 20 000 000 EUR oder 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs bewährt.

“bewährt” → “bewehrt”