Bei meiner Anfrage finde ich folgenden Hinweis:
Inhalte, die auf gesetzlicher Grundlage von öffentlichen Stellen herausgegeben werden, dürfen auch veröffentlicht werden. Das Amt hat keine gesetzliche Grundlage, um die Veröffentlichung zu untersagen. Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten der MitarbeiterInnen von Behörden geschwärzt sind.
Also muss ich Vorname, Name, Telefonnumern von Mitarbeitern schwärzen? Ich dachte nur bei Unterschriften ist es zwingend notwendig. Generell würde es helfen, ganz konret aufzuzählen, was geschwärzt werden muss. “Personenbezogene Daten” ist mir zu unspezifisch. Die FdS-User sollten über solche Sachen nicht nachdenken müssen.