Ich habe auf meine Anfrage die Antwort bekommen, dass man mir nicht antworten möchte, da meine angegebene Adresse nicht der Meldeadresse entspricht.
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.04.2022.
*Leider hat sich bei der Überprüfung Ihrer persönlichen Daten herausgestellt, dass Sie unter der angegebenen Adresse nicht gemeldet sind. * Aus Gründen der Rechtssicherheit können wir Ihren Antrag daher nicht weiterbearbeiten.
Ist das in Ordnung und wie soll ich weiterverfahren?
Die sind ja witzig drauf. Magst deine Anfrage teilen? Dann stell ich die und wir schauen mal was sie machen wenn jemand nicht aus deren Gemeinde stammt
Das ist ja interessant. Ich würde hier sofort nachhaken bzw. den LDI einschalten, denn sie Einsichtnahme ins Melderegister ist in so einem Fall unnötig und somit IMHO rechtswidrig, da die Auskunft eines berechtigten Interesses bedarf.
das macht mich etwas sprachlos. Wenn Dich an der im Antrag angegeben Anschrift ein Bescheid erreichen kann, dürfte das keine Probleme machen. Ich bin gespannt was jetzt nach Deinem Hinweis auf das Urteil vom VG Augsburg als Reaktion folgt und wie die Behörde auf das Urteil eingeht.
Ich habe mir frühere Anfragen an die Behörde angesehen. Ich vermute, dass sie offenbar die Abfrage zur Existenzüberprüfung durchführen.
Der Antrag im vorliegenden Verwaltungsverfahren wurde von einer existierenden natürlichen Person gestellt. Der Name sowie die Adresse des Antragstellers wurden durch die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung nach Antragseingang auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.