Müssen Ämter nicht auch Fragen beantworten?

Ich habe nirgendswo erwähnt, dass es eine IFG-Anfrage ist. Ich dachte, Ämter müssten auch Fragen von Bürgern/Politikern beantworten?

Bürgeranfragen zu beantworten ist meist eher eine freiwillige Sache. Klar, viele Behörden machen es, aber ob du da die Antworten kriegst die du gerne hättest? Meist eher nicht.

Aber ganz wichtig: für Bürgeranfragen ist FragDenStaat nicht da.

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Ok, Danke. Ich dachte, es gäbe über das Presserecht eine Auskunftsplficht und dass Politiker Fragen beantworten müssten?

Presserecht gibt es, aber eben nur: für Presse.

“Jeder kann sich Journalist nennen – ohne spezielle Voraussetzungen oder einen bestimmten Ausbildungsweg, da die Berufsbezeichnung vom Gesetzgeber nicht geschützt wurde. Auch Pressefotografen und Bildredakteure werden den Journalisten zugeordnet.”

Mag sein das sich jeder “Journalist” nennen kann, damit wird man aber nicht automatisch zum Pressevertreter.

Genau. Zwar braucht es keinen Presseausweis, aber zumindest irgendein Medium, welches geordnet journalistischer Tätigkeit nachgeht, muss man haben.

Anerkannt wären sogar Internetblogger (wenn denn journalistische Tätigkeit dahinter) oder Videoblogger. Natürlich nicht, wenn es sich dabei nur um ein Tagebuch oder wirre Gedankensammlungen handelt.

https://openjur.de/u/2474216.html

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Vielen Dank. Also müssen Ämter auf Pressefragen antworten?

Kann man pauschal nicht sagen. Prinzipiell sind Behörden auskunftspflichtig für Pressevertreter (vgl. Pressegesetze der Länder), das kann aber auch eingeschränkt werden - wenn es z. B. in den Bereich des IFG fällt.

Das musst du erklären. Was meinst du?

Grundsätzlich ja. Die Landesgesetze sind dabei eine Ausprägung des Artikel 5 GG. Deshalb sind auch Bundesbehörden auskunftspflichtig, obwohl es hier kein Gesetz gibt.

Nicht umfasst ist (wie im IFG) das Generieren neuer Informationen. Zur Rechtslage auch dieses Urteil des Verfassungsgerichts:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/rk20150727_1bvr145213.html

Naja - wenn ich als Presseanfrage nach “jeglichen Unterlagen zu Thema XY” oder “Mailverkehr zu Thema XY” frage, dann ist das deutlich eine (ggf gebührenpflichtige) IFG-Anfrage. Dann wird die Behörde auf das IFG verweisen und das nicht als Presseanfrage beantworten.

Ja, okay, stimmt. Man sollte vielleicht als Grundregel festhalten, dass bei Presseanfragen (so gut wie) nie Dokumente herausgegeben werden. Es handelt sich dabei (fast) immer um schriftliche Antworten oder Zitate aus Dokumenten.

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Und das kann nicht jeder anfragen? Nicht jeder Bürger hat Recht auf Auskunft?

Doch. Per IFG schon. Da muss es nicht nur um Dokumente gehen. Aber es ist deutlich eingeschränkter.

Erstmal muss die Behörde die Information nicht beschaffen. Sie muss da sein und in der Regel auch veraktet. Die Ausschlusstatbestände sind enorm. Bei der Presse gibt es fast keine. Du hast keinen Eilrechtsschutz.

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Man kann sich immer nach Art. 17 GG mit einer Bitte oder Frage an die Behörde wenden. Es reicht dann aber, wenn diese mitteilt, was Sie daraufhin verfahren wird. Die kurze Mitteilung “Wir sehen keinen Anlass, Ihnen dazu eine Auskunft zu erteilen.” dürfte also reichen. Für Antragsteller und solche, die erwägen, es werden zu wollen gibt es oft spezielle Auskunftsrechte. Nur mal beispielsweise § 25 VwVfG; §§ 13, 14, 15 SGB I; § 83 SGB X; mehr dazu weiß der Anwalt.

Andere Gerichte sehen das aber möglicherweise Anders, wollen etwa Papier sehen. Deswegen gibt es meines Wissen FragDenStaat Druckerzeiugnis (DE).