Melderechtliche Abfragen der Adressdaten von Antragstellern bei VIG-Verfahren (von verschiedenen Behörden)- deren Häufigkeit und Verhältnismäßigkeit

Hallo,

ich würde gerne fragen und wissen, wie sehr die melderechtliche Überprüfung der angegeben Adressdaten zu verzeichnen sind.

Bisher wurde auch nichts zur Verhältnismäßigkeit solcher Abfragen für VIG-Verfahren erwähnt (ich habe jedenfalls nichts gefunden).

Ich halte dies zwar rechtlich für zulässig aber doch irgendwie schon weitgehend für VIG-Verfahren- vor allem im Anfangsstadium oder wenn es keinen weiteren “Streit” im Verfahren gibt…

Ich habe das Gefühl, dass von einigen Behörden sehr gerne und praktisch “standardmäßig” abfragen bevor sie überhaupt und dann postalisch antworten während andere Behörden selbst im Falle der Namensoffenlegung gegenüber Betrieben nicht vorher die Adresse auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen etc…

Mich würde euren Meinungen,Erfahrungen dazu interessieren,

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Inzwischen habe ich bei über 20 Behörden VIG-Anfragen gestellt. Ausdrücklich mitgeteilt hat mir (soweit ich mich erinnere) nur eine, dass eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt erfolgte: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-hotel-schlossberg-badenweiler/#nachricht-373416
Ich kann allerdings nicht sagen, ob die anderen Behörden die EMA-Anfrage vielleicht nur nicht erwähnt haben. Manche Behörden verwenden für den ersten Brief die förmliche Zustellung (gelber Brief), um die Adresse zu bestätigen.

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