Moin,
§ 76 SPolG besagt, dass die Polizei im Saarland in 3 Stufen gegliedert ist:
Die Landespolizei beim Ministerium, die Kreispolizei bei den Landratsämtern, den Regionalverbandsdirektionen und in Saarbrücken beim Oberbürgermeister, die Ortspolizei beim Bürgermeister des jeweiligen Ortes. Das bedeutet:
Grundsätzlich gilt, dass die Ortspolizei für alles, was nicht anders geregelt ist, zuständig ist (§ 80 SPolG).