Meine Liebe zum saarländischen Landespolizeipräsidium

Hey,
unter dieser Ifg Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/frage-bezuglich-des-umgangs-mit-corona-adresslisten/

fragte ich das saarländische Landespolizeipräsidium nach Dienstanweisungen zu dem Umgang mit Corona Namelisten.In der ersten Antwort erklärte mir der zuständige Sachbearbeiter dass das Landespolizeipräsidium nichts mit den Ortspolizeibehörden zu tun hätte und ich jede Ortspolizeibehörde anfragen müsste.Daraufhin hab ich dann gefragt ob die Ortspolizeibehörden sich selber regeln und überprüfen.(natürlich war das etwas “dümmlich” gefragt da dass ja kein Sinn macht)Trotz alledem fand ich meine Rückfragen legitim.Ich hatte meine Fragen dann etwas spezifiert . Daraufhin antwortete mir der Zuständige Sachbearbeiter mit:

Ich kann Ihnen daher bestätigen, dass Sie den Umstand, dass das Landespolizeipräsidium nicht für die Ortspolizeibehörden zuständig ist, richtig verstanden haben und bitte Sie, Ihre nach eigenem Bekunden nicht ausreichende Vorstellungskraft etwas weiter zu bemühen.

Er formuliert es zwar ganz geschickt sagt mir aber durch die Blume,dass ich ein bisschen mehr nachdenken soll um das Prinzip zu verstehen.Okay,ihm mag meine Anfrage Arbeit gemacht haben,aber das ist sein Job.
Was aber viel eher ein Haken an der Sache ist,ist dass er hier schreibt:

In diesen Fällen würde das Landespolizeipräsidium mit diesen Daten nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verfahren und dem Ersuchen entsprechen. Aufgrund der dann nur kurzen Verfügungsgewalt über die Listen und die ausbleibende weitere Verarbeitung ist nicht ersichtlich, warum ein über die gesetzlichen Regelungen hinausgehendes Bedürfnis nach Dienstanweisungen für diesen hypothetischen Fall bestehen sollte.

Als kurze Erklärung:
Ich hatte eine kleine “Lücke” in seiner ersten Antwort gefunden in welcher er schreibt dass das Landespolizeipräsidium nur in einem Fall an solche Namenslisten kommt.
Unzwar im Fall der Amtshilfe.Was hab ich also gemacht?Klar, gefragt ob so etwas vorgekommen ist und wenn ja ob er mir den Vorgang auf Basis des Ifg schicken kann(das muss ja alles irgendwo dokumentiert sein.)
Er wisch dann wie oben zitiert aus , in dem er meinte dass das Landespolizeipräsidium NATÜRLICH nach den geltenden Datenschutzrichtlinien arbeitet.Dann meint er noch,dass er nicht sieht warum man über die normalen Gesetze hinaus extra Regelungen treffen soll.
Für mich ist das Blauäugig…

Gibt es eventuell jemanden der mir den Aufbau der saarländischen Polizei erklären kann bzw.jemanden welcher mir in der Anfrage weiterhelfen kann?

Moin,

§ 76 SPolG besagt, dass die Polizei im Saarland in 3 Stufen gegliedert ist:
Die Landespolizei beim Ministerium, die Kreispolizei bei den Landratsämtern, den Regionalverbandsdirektionen und in Saarbrücken beim Oberbürgermeister, die Ortspolizei beim Bürgermeister des jeweiligen Ortes. Das bedeutet:
Grundsätzlich gilt, dass die Ortspolizei für alles, was nicht anders geregelt ist, zuständig ist (§ 80 SPolG).

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Ist meine Anfrage dann an die falsche Behörde gegangen?