Massenabfrage Corona-Hygienekonzepte?

Moin,
wäre das vielleicht eine Idee für eine Massenabfrage bei allen zuständigen Aufsichtsstellen?
Schließlich hat die B.Reg den von Heil herausgegebenen Arbeitsschutzstandard ausdrücklich sowohl als verbindliche wie auch verlässliche Regeln bezeichnet.
Tatsächlich scheint es aber an einer belastbaren rechtlichen Verankerung zu mangeln. Diese sind also mitnichten vebrindlich.
Zugleich wurden und werden die Einschränkungen mit Verweis auf zu erstellende Hygienekonzepte zurückgefahren. Auf eine Anfrage in Hinblick auf zu erfüllende Anforderungen für eine Wahlversammlung teilte die dortige Stadt lediglich mit, dass sie auch keine nähere Vorstellung hätten. Man solle halt irgendein Konzept niederschreiben, zum Prüfen habe man ohnehin keine Kapazitäten.

Daher Anfrage-Idee:
Wieviele Hygienekonzepte zur Beendigung, Aussetzung oder Abweichung von Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie wurden der [Behörde] vorgelegt?
Wieviele Hygienekonzepte mit positivem, wieviele mit Nachbesserungsbedarf und wieviele negativ geprüft?
In wievielen Fällen wurde eine Beendigung, Aussetzung oder Abweichung von Beschränkungen untersagt?

Bitte jeweils aufschlüsseln nach Einzelhandel; Dienstleistungsgewerbe; Versammlungen und Zusammenkünfte jeglicher Form; sonstige

Was haltet ihr davon?

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Hinweis: Angefragt werden könnten auf jeden Fall alle, die dies nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz erstellen müssen: also bspw. Schulen, JVAs, etc. Und das ganze nennt sich Hygieneplan, wo ich bspw. auch schon ein paar Anfragen gestellt habe.

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Hier müssen Supermärkte ein Schutz- und Hygienekonzept zwar erstellen, aber der Verwaltungsbehörde nur auf Verlangen vorlegen.

Antwort kann also leicht sein: “Gibt es bestimmt, haben wir uns aber nicht vorlegen lassen. Werden wir auch nicht tun.”

BTW auf Basis von Problemen in einer JVA in Thüringen in Bezug auf Corona hat @arne.semsrott offenbar den Coronaplan/Pandemieplan einer JVA angefragt:

https://fragdenstaat.de/anfrage/manahmenplane-pandemie-4/

Aktuell fordert er einen Bescheid. @arne.semsrott
Was ist denn dein Plan, willst du dagegen klagen?

Vermutlich nicht. Grundsätzlich interessant ist die Frage aber natürlich.