Löschfristen von IFG Anträgen bei Behörddn

Nach welchem Zeitraum müssen Behörden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit IFG Anfragen wieder löschen?
Woraus ergeben sich diese Löschfristen?

Hi und willkommen im Forum.

Soweit ich weiß, müssten die Daten im Regelfall nach dem rechtsgültigen Abschluss der Anfrage gelöscht werden. Das kann also recht schnell passieren oder auch Jahre dauern, wenn der Fall z.B. vor Gericht landet.

In Einzelfällen ist es wohl auch möglich, dass die Daten länger gespeichert werden. Dann wohl so lange bis der gesamte Vorgang aus den Akten der Behörde entfernt wird (10-30 Jahre) oder sogar noch länger, wenn der Vorgang von “historischer Bedeutung” ist und daher an die entsprechenden Archive übergeben wird. Genaueres wird dir aber sicher der/die entsprechende Datenschutzbeauftrage sagen können.

Im Zweifel kannst du deine Einwilligung zur Speicherung/Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten auch widerrufen.

In solchen Fällen erfrage ich von der Behörde eine Datenschutzerklärung. Da steht ja alles drin. Sollte zumindest. Naja, genau genommen senden mir die Behörden dann in der Regel irgendeine allgemeine Datenschutzerklärung von ihrer Webseite, die IFG-Anfragen überhaupt nicht betrifft.