Limitierte Anlagen?

Wahrscheinlich hat das schon mal jemand gefragt, hab´ ich aber nicht gefunden: Wenn ich Anfragen über FDS stelle und will z.B. Dokumente als Anlage beifügen, sind die von der Zahl her limitiert? Müsste jetzt für einen Fall 8-10 DINA4-Seiten anhängen. Passt das noch?

Moin Udo, meinst du ein Dokument mit 8-10 Seiten? Das ist kein Problem. Allerdings kann man Anlagen nicht bei den ersten Anfragen, sondern erst im weiteren Schriftverkehr versenden.

Danke für d. Info. Aber wie mache ich das, zum gleichen Thema ein Dokument mit mehreren Seiten zu verschicken, wenn die Limitierung der Zeilen bei 5.000 liegt? Wohl für eine Seite? Habe gestern eine Anfrage, die aus 9.600 Zeichen bestand, um die Hälfte gekürzt und damit den Textfluss leider zerstören müssen, verschickt. Liegt sicher an mir, dass ich das WIE noch nicht kapiert habe, aber erbitte Hilfestellung.
LG

Die Limitierung bezieht sich auf den Nachrichtentext, nicht auf Anlagen. In der Regel funktionieren Anfragen besser, die deutlich kürzer sind. Ggf. kann man externe Links setzen.

Okay, Danke.
Was anderes: Kann man eigentlich auch ein Anfrage, die eigentlich auf einen zweifelhaften oder schrecklichen Zustand wie dem des Verharrens von Andy Scheuer in seinem Amt und dass er auch der neuen Bundesregierung wieder angehören will, an ihn satirisch gestalten? Oder das Olaf Scholz aus seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister mehr Leichen im Keller hat als ein Bestattungsinstitut in Pandemiezeiten? Wenn die Satire als solche gekennzeichnet ist, aber ihre Berechtigung gegeben ist?
Du siehst, ich stelle wirklich nur wichtige und ganz seriöse Fragen!

Anfragen stellen und schreiben kannst du wie du magst (solange du die Netiquette bzw. Nutzungsbedingungen beachtest – man beachte insbesondere das Absehen von eindeutig sinnlosen Anfragen, Spamming oder anderen nur den Betrieb störenden Aktionen). Solange die Anfrage als Anfrage nach dem entsprechenden Informationsfreiheitsgesetz erkennbar ist und die entsprechenden (meist geringen) Voraussetzungen wie Klarheit der erfragten Dokumente/Informationen usw. erfüllt, muss dir die Behörde de jure auch antworten.

Ob es Sinn macht, sich da versuchen künstlerisch zu bestätigen, steht auf einem anderen Blatt und ich mag anzweifeln, ob eine mehr oder weniger private „Satireanfrage“ an irgendeine Behörde irgendeine Wirkung bezwecken wird.
Ich persönlich halte wesentlich mehr davon, mit gegenseitigem Respekt die geltenden Gesetze zu nutzen und kritisch, aber freundlich-bestimmt Informationen von Behörden zu erfragen, sodass eine Anfrage aufgrund ihrer rechtlichen oder inhaltlichen Auseinandersetzung bzw. der erhaltenen Informationen „glänzen” kann.

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Danke, dass Du Dir soviel Zeit genommen hast, auf meinen Unsinn zu reagieren. Wollte eigentlich die Leserschaft nur ein bisschen aufheitern. Aber zu Deinen Ausführung darf ich vielleicht noch folgendes sagen: Meine Erfahrung ist, dass - wenn Du Leuten nicht mal ordentlich auf die Füße trittst - auch vielleicht verbal mal ein bisschen überziehst - oft nicht ernst genommen wirst. Meine Erfahrung ist auch, dass ich zwar mit einer solchen Zuspitzung auch nicht mehr erreiche als andere Leute auf die höfliche Tour - aber man fühlt sich besser und es immer besser, der andere hat den Frust als man selbst! Aber keine Sorge, ich bin mir sicher, Ihr habt ein Auge auf meine Anfragen und bei so netten Leuten wie Euch werde ich mich “bemühen”. Stand auch öfter in meinen Zeugnissen so…
Gaanz LG
Udo

Und entschuldigt die mir gerade aufgefallenen Schreibfehler, bitte