Ich könnte mir vorstellen, dass die das alles zusammen mit den Evaluationsdaten zusammenwerfen wollen und deswegen noch nichts passiert ist…
Nach der Ablehnung habe ich Akteneinsicht nach § 29 LVwVfG genommen (Vorsicht, das IM BW wollte dafür Gebühren!) und da rausgefunden, dass das Gutachten vom FÖV ursprünglich bis September fertig sein sollte. Ich gehe stark davon aus, dass das IM BW dieses Gutachten mit der gleichen Begründung (die ich für rechtswidrig halte) nicht rausrücken würde, mit der sie auch den Gutachtenauftrag nicht rausgeben wollten - in der Verfahrensakte konnte man lesen, dass es dazu auch Austausch mit dem Staatsministerium gab und beide Häuser sehr entschlossen scheinen, dazu nichts rauszugeben per LIFG…