LIFG Anfrage - Verlust der Beschwerde

Hallo zusammen,

ich möchte hier kurz eine Situation schildern, mit der ich aktuell im Umgang mit der Behörde LFDI BW konfrontiert bin.

Am 14.05.2022 habe ich eine Beschwerde beim LFDI BW eingereicht. Nun erhielt ich am 25.08.23 eine Mail, in welcher mir mitgeteilt wurde, dass meine Beschwerde nicht mehr auffindbar ist, trotz eingehender interner Recherchen. Für den Verlust meiner Daten und den daraus resultierenden Mehraufwand wird um Entschuldigung gebeten und ich wurde aufgefordert, meine Eingabe erneut zu senden.

E-Mail (PDF)

Das Timing dieser Antwort ist auffällig, denn sie erklären in derselben Mail, dass “auf Grund systemseitiger Umstellungen … in Einzelfällen Verzögerungen in der Erfassung und Bearbeitung von Posteingängen” auftreten. Da stellt sich mir die Frage, inwiefern meine verloren gegangene Beschwerde mit diesen systemseitigen Umstellungen in Verbindung steht.

LIFG Anfrage (PDF)

Noch beunruhigender finde ich die Antwort auf meine IfG-Anfrage. Gefragt wurde nach der Anzahl der Beschwerden, die entgegen Art. 78 DSGVO Abs. 2 nicht innerhalb von drei Monaten beantwortet wurden. Die Antwort: “Über diese Angaben verfügen wir selbst nicht und sind insofern hierzu deshalb auch nicht auskunftspflichtig.”

Das macht mich stutzig. Wie kann es sein, dass eine solche Behörde nicht über die Anzahl der nicht beantworteten Beschwerden informiert ist?
Hat das LFDI möglicherweise bei der Systemumstellung noch mehr E-Mails, Schreiben u.ä. „verloren“?

Ich würde mich über Meinungen, Ratschläge oder ähnliche Erfahrungen von euch freuen.

Beide PDFs sind nicht aufrufbar.

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