Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Einschätzung zu einem Fall aus Köln. Die Stadt Köln versucht hier eine Praxis zu etablieren, um Amtsträger entgegen § 9 Abs. 3 IFG NRW systematisch zu anonymisieren und nutzt dabei explizit die Existenz von Transparenzportalen als Rechtfertigung.
Ich kämpfe seit 2022 um eine Neuverbescheidung bzgl. Gehwegparken/Barrierefreiheit. Die Stadt mauert. Um die Abwägung der Behörde prüfen zu können, habe ich per IFG NRW die Protokolle der Vor-Ort-Begehungen (Verkehrsschau) angefordert.
Die Stadt Köln hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie Namen, Titel und Funktionsbezeichnungen der beteiligten Personen (Stadt, Polizei, Bauhof) pauschal schwärzen wird und mir diesen händischen Schwärzungsgrund explizit als Teil der Gebühren in Rechnung stellt. Die Begründung ist ein Frontalangriff auf die Informationsfreiheit:
„In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Fällen, in denen Mitarbeitende öffentlicher Stellen nach Herausgabe ihrer Namen in Internetforen und Blogs namentlich genannt und negativ kommentiert wurden. […] Vor diesem Hintergrund wurde die Praxis der Schwärzung von Mitarbeiterdaten in Abstimmung mit dem Referat der LDI NRW entwickelt und bestätigt.“
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Es gibt keine konkrete Bedrohungslage in meinem Fall. Die Stadt unterstellt eine abstrakte Gefahr, nur weil ich mein Recht auf Information nutze.
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Die LDI NRW hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass sie keine Bedenken gegen diese Praxis habe, wenn Anträge über Portale wie FragDenStaat gestellt werden (obwohl meine Anfrage privat per Mail kam!). Hier scheint ein konstruierbarer Bezug zu FdS auszureichen: Einmal eine Anfrage via FdS gestellt und schon werden alle pauschalen Schwärzungen geduldet?
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Da die Stadt behauptet, der händische Schwärzungsaufwand und die Sichtung der Papierakten (Aktenbestand 10 Jahre, Hauptverkehrsstraße, händische Schwärzung von Personendaten) seien außergewöhnlich, drohen sie mir mit Gebühren von bis zu 1.000 Euro.
In einer älteren IFG-Anfrage (über FdS: Stellungnahmen Polizei und Feuerwehr zu Protektion Kölner Ringe - FragDenStaat ) hatte die LDI NRW bereits ihre Duldung folgendermaßen begründet:
*„Sie teilte mir mit, dass die Mitarbeiterdaten aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit geschwärzt worden seien. Teilweise seien Beschäftigte in Blogs/Foren namentlich genannt und beschimpft worden, auch spiele es eine Rolle, dass zunehmend Polizei- und Rettungsdienstbeschäftigte tätlichen Angriffen ausgesetzt seien. Aus diesem Grund bestünde den Mitarbeitern gegenüber eine verstärkte Fürsorgepflicht, die auch ihren Ausdruck darin fände, dass etwa deren Namen nicht auf einer öffentlich zugänglichen Homepage erscheinen. Insbesondere bei selteneren Nachnamen bestehe die Gefahr bei einer solchen Veröffentlichung, dass Mitarbeiter auch als Privatperson negative Auswirkung zu befürchten hätten.
Insgesamt halte ich nach dieser Schilderung die vorgenommenen Schwärzungen auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 letzter Halbsatz IFG NRW für gerechtfertigt und angemessen. Sollten Sie dennoch auf einer schriftlichen Begründung durch die auskunftspflichtige Stelle bestehen, geben Sie mir bitte einen entsprechenden Hinweis.”*
- LDI NRW (24.8.2023)
Wenn die Stadt Köln damit durchkommt, § 9 Abs. 3 IFG NRW mit Verweis auf eine theoretische Veröffentlichung auf FdS/Blogs faktisch zu streichen, dann leidet die Kontrollfunktion des IFG enorm. Dann ist jeder Amtsträger bei jeder unbequemen Entscheidung sofort „schutzwürdig“ anonym.
Meine Fragen an euch:
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Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dieser „Lex FragDenStaat“-Argumentation in NRW gemacht?
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Gibt es aktuelle Rechtsprechung, die eine solche Pauschalanonymisierung wegen allgemeiner Internetgefahr kassiert hat?
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Wie würdet ihr strategisch weiter vorgehen? Ich bin bereit zu klagen (Untätigkeitsklage/ Verpflichtungsklage?), suche aber noch nach dem richtigen Hebel.
@arne.semsrott hat mir empfohlen, das hier erst einmal zur Diskussion zu stellen. Ich freue mich auf euren Input!